Antrag Ersatzbescheinigung

ADR-Ersatzbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass die ADR-Ersatzbescheinigung nur in der Industrie- und Handelskammer beantragt werden kann, wo die letzte Prüfung stattgefunden hat.
Am 01.01.2013 wurde die ADR-Bescheinigung aus orangefarbenem Papier von der ADR-Schulungsbescheinigung aus Plastik mit Lichtbild, die ADR-Card, abgelöst. Nach geltendem Recht kann somit nur noch eine ADR-Schulungsbescheinigung nach neuem Muster (ADR-Card) mit Lichtbild ausgestellt werden. Die alten Bescheinigungen behalten weiter ihre Gültigkeit.
Benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung Ihrer gültigen ADR-Bescheinigung, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung, den Sie im Downloadbereich finden, aus. Des Weiteren benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Passbild). Dieses Passbild kleben Sie bitte auf den ebenfalls im Downloadbereich befindlichen Fotobogen passgenau in den vorgegebenen Rahmen auf. Dann füllen Sie bitte den Fotobogen vollständig aus und unterschreiben diesen an der vorgegebenen Stelle. Sie können die Original-Unterlagen auch persönlich bei der IHK Magdeburg abgeben oder per Post an die IHK senden.