Sachkundeprüfung Bewachung

Sachkundeprüfung Bewachung nach § 34a der GewO

Prüfungsinformationen

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – aus einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer. In der mündlichen Prüfung können bis zu drei Personen zusammen geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Termine 

2024
Termine schriftlich + (mündlich)
Anmeldeschluss
10.01.2024 (22. oder 23.01.2024)
29.11.2023
05.02.2024 (19. oder 20.02.2024)
25.12.2023
04.03.2024 (18. oder 19.03.2024)
22.01.2024
08.04.2023 (22. oder 23.04.2024)
26.02.2024
06.05.2024 (27. oder 28.05.2024)
25.03.2024
04.06.2024 (17. oder 18.06.2024)
23.04.2024
01.07.2024 (15. oder 16.07.2024)
20.05.2024
09.09.2024 (23. oder 24.09.2024)
29.07.2024
07.10.2024 (21. oder 22.10.2024)
26.08.2024
04.11.2024 (18. oder 19.11.2024)
23.09.2024
02.12.2024 (16. oder 17.12.2024)
21.10.2024
Für diese Prüfung können Sie sich ausschließlich online anmelden.

Online-Anmeldung

Bitte nutzen Sie die Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 129 KB), wenn die Kosten durch Dritte übernommen werden und laden Sie diese und andere Nachweise direkt bei der Onlineanmeldung mit hoch.
Unter folgendem Link finden Sie im Bereich der Rechtsgrundlagen der Industrie- und Handelskammer Magdeburg den aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB).

Prüfungsvorbereitung

Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Einige Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungslehrgänge an. Unsere Handelskammer bereitet auf die Prüfung nicht vor und darf aus Neutralitätsgründen keine Bildungsträger empfehlen oder nennen.
Eine Anbieterliste finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System https://wis.ihk.de/
Nutzen Sie außerdem die Chance und loggen Sie sich zur Testprüfung ein. Die Prüfungssituation wird optimal simuliert, da selbst die Uhr im Hintergrund mitläuft.

Befreiung von der Sachkundeprüfung

Wer von der Sachkundeprüfung befreit ist, können Sie unter ”Befreiungsmöglichkeiten von der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe” einsehen.