Bewachung

Befreiungsmöglichkeiten im Bewachungsgewerbe

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen besteht eine Befreiung von der Sachkundeprüfung und/oder Unterrichtung im Bewachungsgewerbe.

Hinweis

Für die Frage, ob eine Person aufgrund Ihrer Nachweise von der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung befreit ist, kommt es auf die genaue Tätigkeit als Angestellter an. Die Städte/Gemeinden entscheiden als Erlaubnisbehörde, ob die Person aufgrund der Nachweise und der konkreten Tätigkeit von der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung befreit ist.

Anerkennung anderer Nachweise

Besitzstandschutz