Urlaubsanspruch von Azubis

Urlaubsrechner

Den jährlichen Urlaubsanspruch des Auszubildenden genau zu berechnen ist durch einige Sonderregelungen nicht immer einfach. Abhilfe schafft hier der Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf, mit dem sich der Urlaubsanspruch des Auszubildenden schnell für jedes Jahr ermitteln lässt.
Der Urlaubsanspruch des Auszubildenden ergibt sich aus einem einschlägigen Tarifvertrag oder aus dem Bundesurlaubsgesetz. Die genaue Berechnung, wie viele Urlaubstage dem Auszubildenden im jeweiligen Jahr tatsächlich zustehen, ist aber mitunter nicht ganz einfach.
Insbesondere in den Jahren, in denen die Ausbildung mitten im Jahr beginnt oder endet, sind für die Berechnung einige Sonderregeln zu beachten. Hinzu kommen Ausnahmeregeln für Schwerbehinderte und Minderjährige. Der Online-Azubi-Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf hilft, den richtigen Urlaubsanspruch zu ermitteln. Eine kurze Begründung zeigt an, wie sich der Anspruch berechnet.
Hier finden Sie den Urlaubsrechner.