EFRE: Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW läuft bis 26. April

Anfang Mai hat das Land NRW den neuen EFRE-Förderaufruf "NEXT.IN.NRW" (Förderbekanntmachung) gestartet. Insgesamt ist ein Fördervolumen von 104 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln für den Wettbewerb eingeplant. Damit will das Land innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien und Kreativwirtschaft sowie Künstliche Intelligenz (KI) und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) unterstützen. Bis zum 26. April 2024 können Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Projektskizzen einreichen.
Der Innovationswettbewerb “NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT” unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt. Gefördert werden
  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen. Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen.
Gefördert werden ausschließlich Verbundvorhaben mit mindestens einem kleinen bzw. mittleren Unternehmen, die darauf abzielen, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Der Fokus liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:
  1. Kultur, Medien, Kreativwirtschaft
    • Disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation).
    • Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchen und Märkte.
    • Innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität.
    • Innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers-, und Mobilitätsentwicklung.
    • Innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion.
    • Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR).
    • Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (z.B. Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces).
    • Innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing, Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien.
    • Vorhaben, die Technologien, und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification).
  2. Künstliche Intelligenz
    • KI-Verfahren unter beschränkten Ressourcen / Datensparsamkeit
    • KI in unsicheren und sich ändernden Umgebungen
    • Modularisierung, Automatisierung und Transfer von KI-Funktionalitäten
    • Nutzung von KI Foundation Modellen im Produktions- und Verwaltungskontext
    • Sicherheit von KI-Systemen
  3. Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft
    • Informationstechnologien
    • Mobilfunktechnologien (5G, 6G)
    • Cybersicherheitstechnologien
Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
  • kleine Unternehmen: bis 80 Prozent
  • mittlere Unternehmen: bis 70 Prozent
  • große Unternehmen: bis 50 Prozent
  • Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen): 90 Prozent
Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.
Der Innovationswettbewerb ist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizze- und einer Antragsphase. Eine weitere Wettbewerbsrunden ist mit Abgabefrist zum 31. Januar 2025 geplant.
(Quelle IN.NRW)