Über uns
Rechtsgrundlagen unserer Arbeit
Die IHK Limburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unsere Rechtsgrundlage findet sich im IHK-Gesetz sowie im dazugehörigen hessischen Ausführungsgesetz.
Die Einzelheiten zur Organisation der IHK Limburg können Sie unserem Satzungsrecht entnehmen: Die Satzung regelt zum Beispiel die Rechte und Pflichten der Vollversammlung, des Präsidiums und der Geschäftsführung. In der Geschäftsordnung sind Verfahrensregelungen festgehalten, wie die Sitzungen und Versammlungen der Vollversammlung abzuhalten sind. Wie die Mitglieder der Vollversammlung gewählt werden, legt unsere Wahlordnung fest. Unseren Wirtschaftsplan legen wir jährlich in einer Wirtschaftssatzung fest. Darin bestimmt die Vollversammlung auch die Höhe der Beiträge unserer Mitglieder. Wie wir die Beiträge im einzelnen erheben, regelt unsere Beitragsordnung.
Für bestimmte hoheitliche Aufgaben erheben wir Gebühren. Diese sind jeweils vom Hessischen Wirtschaftsministerium genehmigt worden. Wie wir die Gebühren erheben, können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen. Für weitere Verkäufe und Dienstleistungen werden Entgelte erhoben. Details hierzu können sie der Entgeltordnung entnehmen.