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Nr. 1793
Arbeits- und Sozialrecht

Beginn, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beginn, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre betrieblichen Abläufe und Strukturen und alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen mit dem AGG vereinbar sind.

Beginn, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Erfüllung seines Arbeitsverhältnisses entstehen, ist im Arbeitsrecht gegenüber den im sonstigen Schuldrecht geltenden Grundsätzen erheblich modifiziert.

Beginn, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Abmahnung dient dazu, arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zu rügen. Der Arbeitgeber bringt dadurch zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, dieses Verhalten zu dulden. Gleichzeitig warnt er damit vor der Folge einer möglichen Kündigung bei weiteren gleichartigen Verstößen.

Beginn, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Es handelt sich hierbei um einen privatrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer im Wesentlichen zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichten.

Beginn, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

In vielen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen spielt der fristgerechte Zugang immer wieder eine entscheidende Rolle.

Beginn, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch den Arbeitgeber, wobei dieser Anspruch nicht erst am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses entsteht, sondern bereits mit dem Zugang der Kündigung, da der Arbeitnehmer das Zeugnis für die Stellensuche benötigt.