Gewässerschutz

Wasserrahmenrichtlinie

Am 22.12.2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG), kurz WRRL in Kraft. Über staatliche und politische Grenzen hinweg wird durch Sie ein ganzheitlicher, fachlicher Ansatz einer einheitlichen Wasserpolitik in der europäischen Union verfolgt.

Die Ziele der WRRL sind ambitioniert. Für die Oberflächengewässer soll der „gute chemische Zustand“ sowie der „gute ökologische Zustand“ bzw. das „gute ökologische Potenzial“ und für das Grundwasser der „gute mengenmäßige und chemische Zustand“ erreicht werden bzw. erhalten bleiben.
Zur Erreichung dieser Ziele verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebietseinheiten in Ihrem Hoheitsgebiet. Auch Hessen stellt für den Zeitraum von 2015 bis 2027 einen Bewirtschaftungsplan und den dazu gehörenden Maßnahmenplan auf. Die Veröffentlichung des vorgeschriebenen Textes erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 51/2021 vom 20. Dezember 2021, Seite 1654 und 1655.