Warnung vor Phishing-Mails: Aktuell kursieren nach Erkenntnissen der IHK-Organisation mehrere Ansätze, den Unternehmen Daten zu entlocken. Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationen der DIHK.
Nr. 3160844
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Das neue „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt-verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)“ datiert vom 24.02.2012 und ist am 29. Februar 2012 verkündet worden. Es dient der Um-setzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2008 ins nationale Recht und löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab. Das Gesetz trat am 01.06.2012 in Kraft.

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Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) in Form von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Wärme, Licht oder elektromagnetischen Feldern, die z. B. durch Industrieanlagen oder Verbrennungsprozesse freigesetzt wurden (Emissionen). Industrieanlagen können auch aufgrund des Vorhandenseins von gefährlichen Stoffen sowie ihrer technischen Vorgänge ein Gefahrenpotential darstellen. Deshalb bestehen Vorgaben zur Anlagensicherheit und Genehmigungspflichten. Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen zahlreichen Verordnungen sowie den Technischen Anleitungen Luft und Lärm.

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In Hessen gibt es ungefähr 25.000 Unternehmen, die für die durch ihre Tätigkeit mit dem Gewässerschutz in Berührung kommen. Zum einen gehen sie mit wassergefährdenden Stoffen um und/oder leiten ihre Abwässer nach einer Vorreinigung direkt in ein Gewässer oder indirekt in eine Kläranlage ein. Die EU sowie der Bund und das Land Hessen haben eine umfangreiche Gesetzgebung zum Schutz der Gewässer entwickelt. Die wichtigsten gesetzlichen Regeln, die für ein Unternehmen relevant sind, haben wir für Sie zusammengestellt.

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Lisa Schäfer

Leiterin Grundsatzreferat und Federführung Energie | Umwelt | Klimaschutz | Nachhaltigkeit | Innovation

Umweltberatungsstelle Mittelhessen bei der IHK Lahn-Dill