Batteriegesetz

Rücknahme von Batterien

Die Verpflichtung zur Rücknahme von Batterien beruht auf dem Batteriegesetz (BattG), das zum 1.12.2009 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz beruht auf der EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG.

Geregelt werden das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung von Batterien in Deutschland. Erfasst sind alle Arten von Batterien, also sowohl wiederaufladbare (Akkumulatoren oder kurz Akkus) als auch nicht wiederaufladbare Batterien. Sie werden unterteilt in Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Das BattG verpflichtet alle Hersteller, die in Deutschland Batterien erstmals gewerblich in Verkehr bringen, sich vor dem Inverkehrbringen im Melderegister für das BattG beim Umweltbundesamt (UBA) registrieren zu lassen. Hersteller müssen sich außerdem an einem Rücknahmesystem beteiligen und bestimmte Kennzeichnungspflichten erfüllen. Für die Vertreiber besteht eine unentgeltliche Rücknahmepflicht, den Endnutzern wird eine Rückgabepflicht auferlegt.