Innovation und Umwelt

Verpackungsgesetz

Die Regelungen zum neuen Verpackungsgesetz treten zum 1.1.2019 in Kraft und lösen dann die Verpackungsverordnung ab. Ziel des VerpackG ist es nun, die Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln, um Recycling, aber auch die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern.
Mit dem Verpackungsgesetz ändert sich vor allem, dass Umverpackungen und Versandverpackungen (Online-Handel) systembeteiligungspflichtig sind. Mit dem VerpackG wird eine neue Behörde „ Zentrale Stelle Verpackungsregister“ als zentrales Kontrollorgan geschaffen. Die Inverkehrbringer müssen sich bevor sie ihre Verpackungen mit den Produkten in Verkehr bringen bei der Zentralen Stelle registrieren. Darüber hinaus ist die Zentrale Stelle für die Überprüfung der Mengenstromnachweise und der Umsetzung der Recyclinganforderungen verantwortlich.
Die Vollständigkeitserklärungen, die Unternehmen bisher nach § 10 VerpackG bei Überschreiten bestimmter Verpackungsschwellen im Folgejahr abgeben müssen, werden mit dem VerpackG künftig bei der Zentralen Stelle zu hinterlegen sein und nicht mehr bei der zuständigen IHK.