Lärm

Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat in 2017 eine Änderung der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm veröffentlicht.  In der neuen Gebietskategorie "Urbane Gebiete" soll die gewerbliche Gesamtbelastung durch anlagenbezogene Geräusche die Richtwerte von 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts nicht überschreiten.
Die Änderung hat unmittelbar Auswirkungen auf in Bebauungsplänen ausgewiesene Urbane Gebiete, die mit der jüngsten Baurechtsnovelle eingeführt wurde. Die TA Lärm wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 8. Juni 2017 (TA Lärm), die Baurechtsnovelle bereits am 12. Mai im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 veröffentlicht.