Emissionen

Europäisches Schadstofffreisetzungsregister (PRTR)

Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister PRTR

Seit 2008 müssen Industriebetriebe Informationen über ihre Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) veröffentlichen.
Beim Betrieb des PRTR beschreiten die öffentliche Verwaltung und die Industrie in Deutschland gemeinsam neue Wege. Der Bund und die Länder unterstützen die Unternehmen bei den umfangreichen Arbeiten zur Bereitstellung der Emissionsberichte, indem sie ein bundesweit einheitliches Erfassungssystem zur Verfügung stellen. Die Daten der Unternehmen speichert ein System zur Betrieblichen Umweltdaten-Bericht-Erstattung. Dieses System erfasst künftig auch die Berichte über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) und die Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) und macht es möglich, dass die Unternehmen ein Mal erfasste Daten für sämtliche Berichtspflichten nutzen können.
Bis zum 31. Mai jeden Jahres müssen die berichtspflichtigen Unternehmen ihre Berichte zu den Emissionen des Vorjahres an die zuständigen Landesbehörden senden. Die Länder prüfen die gemeldeten Emissionsdaten und übermitteln die Berichte anschließend an das Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt wiederum berichtet die PRTR Daten dann bis zum 31. März des Folgejahres an die EU-Kommission.