Emissionshandel und Emissionserklärung
Das Emissionshandelssystem ist ein marktbasiertes Instrument, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase, z. B. Kohlendioxid (CO2), zu reduzieren. Es funktioniert nach dem Prinzip "Cap and Trade": Eine Mengenbegrenzung (Cap) sorgt dafür, dass CO2 ein knappes Gut wird und sich durch den Handel (Trade) am Markt über Angebot und Nachfrage ein Preis für CO2 bildet.
Die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind gemäß § 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Abgabe einer Emissionserklärung gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2007, BGBl. I S. 298, verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind die in § 1 der 11. BImSchV genannten Anlagen.
Informationen zum Emissionshandelssystem und Emissionserklärung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls.
Das Emissionshandelssystem ist ein marktbasiertes Instrument, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase, z. B. Kohlendioxid (CO2), zu reduzieren. Es funktioniert nach dem Prinzip "Cap and Trade": Eine Mengenbegrenzung (Cap) sorgt dafür, dass CO2 ein knappes Gut wird und sich durch den Handel (Trade) am Markt über Angebot und Nachfrage ein Preis für CO2 bildet.
Die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind gemäß § 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Abgabe einer Emissionserklärung gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2007, BGBl. I S. 298, verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind die in § 1 der 11. BImSchV genannten Anlagen.