Aus- und Weiterbildung
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Teil I der Abschlussprüfung
- findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und
- bezieht sich auf den Prüfungbereich “informationstechnisches Büromanagement”
- die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten
- die Gewichtung beträgt 25 Prozent
Teil II der Abschlussprüfung
- findet am Ende der Berufsausbildung statt
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Kundenbeziehungsprozesse
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150 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Fachaufgabe in der WQ
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20 Minuten
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Wahlqualifikationen
- Auftragssteuerung und -koordination
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
- Einkauf und Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Personalwirtschaft
- Assistenz und Sekretariat
- Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
- Verwaltung und Recht (nur öffentlicher Dienst)
- Öffentliche Finanzwirtschaft (nur öffentlicher Dienst)
Mündliche Abschlussprüfung
Bei dem Fallbezogenen Fachgespräch kann zwischen der “Report-Variante” oder “klassischen Variante” gewählt werden.
a) „Report-Variante“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist ein höchstens dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, den der Prüfling über die durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.
b) „Klassisches Fachgespräch“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben.
Gewichtung
Prüfungsbereich
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Gewichtung
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informationstechnisches Büromanagement
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25 Prozent
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Kundenbeziehungsprozesse
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30 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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Fachaufgabe in der Wahlqualifikation
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35 Prozent
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Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- in mind. zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfumg mit "ungenügend".