Aus- und Weiterbildung

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Teil I der Abschlussprüfung

  • findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und
  • bezieht sich auf den Prüfungbereich “informationstechnisches Büromanagement”
  • die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten
  • die Gewichtung beträgt 25 Prozent

Teil II der Abschlussprüfung

  • findet am Ende der Berufsausbildung statt 
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Kundenbeziehungsprozesse
150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Fachaufgabe in der WQ
20 Minuten

Wahlqualifikationen

  1. Auftragssteuerung und -koordination
  2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  3. Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
  4. Einkauf und Logistik
  5. Marketing und Vertrieb
  6. Personalwirtschaft
  7. Assistenz und Sekretariat
  8. Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
  9. Verwaltung und Recht (nur öffentlicher Dienst)
  10. Öffentliche Finanzwirtschaft (nur öffentlicher Dienst)

Mündliche Abschlussprüfung

Bei dem Fallbezogenen Fachgespräch kann zwischen der “Report-Variante” oder “klassischen Variante” gewählt werden.
a) „Report-Variante“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist ein höchstens dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, den der Prüfling über die durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.
b) „Klassisches Fachgespräch“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben.

Gewichtung

Prüfungsbereich
Gewichtung
informationstechnisches Büromanagement
25 Prozent
Kundenbeziehungsprozesse
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation
35 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
  3. in mind. zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfumg mit "ungenügend".