Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall
Allgemeines
Industriemeister (Geprüfter)/ Industriemeisterin (Geprüfte) - Fachrichtung Metall ist technische Fach- und Führungskraft in der Fertigung, Montage oder Betriebserhaltung. In Unternehmen verschiedener Branchen, vorwiegend in der Be- und Verarbeitung von Metallen, im Maschinen- und Fahrzeugbau, übernehmen sie Aufgaben in der Planung und Produktion oder in der Ausbildung. Zum Verantwortungsbereich gehören neben technischen und organisatorischen Aufgaben auch Kostenüberwachung, Qualitätssicherung sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Sie fördern die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie den Kontakt mit Kunden. (Quelle: IHK Potsdam)
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
und - sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gliederung und Inhalt der Prüfung
Die Qualifikation zum Industriemeister umfasst:
| Prüfungsteile | Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche |
|---|---|
| Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen |
Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.
Dringende Empfehlung: Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollten frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".
Alle weiteren Informationen zur Ausbildereignungsprüfung finden Sie hier.
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| Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen |
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| Handlungsspezifische Qualifikationen |
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Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Industriemeister/-in Metall.
Bestehens Regelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin in beiden Prüfungsteilen in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§8 Abs.1)
Prüfungstermine
Wir prüfen zu den bundeseinheitlichen Terminen. Eine Einladung zu den Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Prüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”
Die Anmeldefristen für unsere Prüfungen:
- Frühjahrsprüfung: bis zum 1. Januar
- Herbstprüfung: bis zum 1. Juli
Prüfungsgebühren
Gebühr Zulassungsprüfung: 50,00 €
Aevo Prüfung: 305,00 €
Basisqualifikation: 432,00 €
Handlungsspezifische Qualifikation: 456,00 €
Fachgespräch: 125,00 €
Vorbereitungslehrgang
Wir bieten einen Hybrid-Lehrgang in Teilzeit an.
Unterrichtszeiten:
Mittwochs Präsenz von 17:30 – 20:45 Uhr,
samstags online/Präsenz
von 07:45 – 12:45 Uhr
(In der Regel sind die hessischen Schulferien frei)
Mittwochs Präsenz von 17:30 – 20:45 Uhr,
samstags online/Präsenz
von 07:45 – 12:45 Uhr
(In der Regel sind die hessischen Schulferien frei)
Für alle weiteren Informationen zum nächsten Lehrgang steht Ihnen gerne Frau Pleyer zur Verfügung
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).