Aus- und Weiterbildung

Einstiegsqualifizierung


In einen Beruf hineinschnuppern zu können, hilft vielen Jugendlichen dabei, sich für die richtige Ausbildung zu entscheiden.
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat sind Türöffner in Ausbildung oder Beschäftigung. Sie richten sich an Jugendliche, die noch nicht reif für eine klassische Ausbildung sind.
Ein Einstieg in die Berufsausbildung für Jugendliche, die noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, sind die Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat. Für Unternehmen sind die "EQs" eine weitere Option, Talente zu entdecken.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung. Beispiele für Einstiegsqualifizierungen finden Sie auf ihk.de/einstiegsqualifizierungen.

Was müssen Unternehmen tun?

Die Unternehmer schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Vertragsmuster und Beispiele für finden Sie im Downloadbereich.
  • Sie setzen die Jugendlichen in ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
  • Bei Berufsschulpflicht (landesspezifisch unterschiedlich) ermöglichen die Unternehmen den Jugendlichen den Schulbesuch.
  • Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 243 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von monatlich 121 Euro unabhängig von der tatsächlichen gezahlten Förderung.
  • Die Unternehmen stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen. Dieses schicken Sie in Kopie an ihre IHK.
  • Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden.
Wir empfehlen allen Betrieben vor Beginn einer Einstiegsqualifizierung den Kontakt zur IHK zu suchen. Ihre Ausbildungsberaterinnen können ihnen dabei helfen, die passende Einstiegsqualifizierung aus dem Verzeichnis der Einstiegsqualifikationen zu finden. Alternativ wählen Sie selbst ein passendes Profil aus. In jedem Fall müssen Sie sich die Bestätigung der Ausbildungsberaterin einholen, dass ihr Betrieb geeignet ist, um die gewählte Einstiegsqualifizierung anzubieten.

Sie haben einen Interessenten oder einen Vorschlag der Arbeitsagentur oder des Jobcenters?

Folgendes ist zu tun:
Falls noch nicht geschehen, lassen Sie sich von der IHK bestätigen, dass ihr Betrieb geeignet ist, um die jeweilige Einstiegsqualifizierung anzubieten. Erst dann können Sie mit dem Jugendlichen einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (DOCX-Datei · 21 KB) schließen.
Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung vor Beginn der Laufzeit des EQ-Vertrages bei der Agentur für Arbeit stellen, in deren Bezirk der EQ-Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Wenn ein Arbeitgeber selbst einen EQ-Bewerber findet, der der Agentur für Arbeit noch nicht bekannt ist, muss er den EQ-Bewerber auffordern, sich bei der Agentur zu melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen.
Sobald die Bewilligung der Förderung vorliegt senden Sie eine Kopie des EQ-Vertrages zur Eintragung in das Verzeichnis der EQ-Verträge an die IHK zusammen mit der entsprechenden sachlichen Gliederung (DOCX-Datei · 30 KB). Diesen erhalten Sie in zweifacher Kopie zurück, versehen mit der Eintragungsnummer und dem Datum.