Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau - Online
Veranstaltungsdetails
Lernen Sie wann und wo Sie wollen!
In nur einem Jahr berufsbegleitend zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/frau!
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine hohe Selbstlernmotivation und Medienkompetenz vorausgesetzt. Wir empfehlen vor der Entscheidung ein ausführliches Beratungsgespräch.
Das Lehrgangskonzept "Blended Learning" bietet eine größtmögliche zeitliche und örtliche Unabhängigkeit. Anhand von Lernprogrammen und ergänzender Literatur können die Inhalte eigenständig nach freier Zeiteinteilung erarbeitet werden. Dabei sichert eine aktive Begleitung und Betreuung durch erfahrene Tutoren den Lernfortschritt. Wöchentliche Einsendeaufgaben und Fach-Chats unterstützen den Lernerfolg.
In den Präsenzstunden - ca. einmal monatlich freitags und samstags - wird der Lernstoff vertieft und verfestigt, die Vollzeitwochen dienen einer intensiven Prüfungsvorbereitung,
Profil
Die Qualifizierung zum/zur Personalfachkaufmann/frau vermittelt Ihnen umfassendes Know-how des Perso-nalmanagements. Sie lernen, selbstständig Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen zu organisieren und durchzuführen, Personalplanung, -marketing und -controlling zu gestalten sowie Personal- und Organisationsentwicklung zu steuern. Die Weiterbildung zum/zur Personalfachkaufmann/frau ist eine hervorragende Grundlage für die Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben und den beruflichen Aufstieg in Führungspositionen.
Inhalte
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Situationsbezogenes Fachgespräch
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zum/zur Personalfachkaufmann/frau ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufpraxis sowie eine Ausbildereignungsprüfung nachweist.
- Die Ausbildereignung (AEVO) ist ein Bestandteil der Prüfung und muss als Zulassungsvoraussetzung nachgewiesen werden. Die AEVO wird nicht im Rahmen des Lehrgangs angeboten und kann bei Bedarf in den AEVO-Lehrgängen der IHK absolviert werden. Ausführliche Informationen und Termine unter:
www.ihk.de/konstanz/ Dok.-Nr. 14397306