Weiterbildung

Aufstiegs-BAföG

Das neue Aufstiegs-BAföG – Berufliche Weiterbildung wird noch attraktiver

Das vierte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) setzt ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung.
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für
    Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
Bis zu 70% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gespart:
Lehrgangspreis der IHK Hochrhein-Bodensee
+ € 3.700,00
Prüfungsgebühren der IHK Hochrhein-Bodensee
+ € 990,00
Summe der förderfähigen Kosten
= € 4.690,00
50% Zuschuss Aufstiegs-BAföG
- € 2.345,00
Restbetrag Kfw-Darlehen
= € 2.345,00
50% Erlass beim Bestehen der IHK Prüfung
- € 1.172,50
Verbleibender Eigenanteil
= € 1.172,50

Das AFBG kurz und knapp:
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. 
Das Internetportal zum "Aufstiegs-BAföG" gibt umfassende Antworten auf die wichtigsten Fragen wie:
"Welche Aufgabe hat die Aufstiegsförderung?"
"Wer wird gefördert?"
"Wo und wann wird die Förderung beantragt?"
Die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG muss bei den kommunalen Ämtern für Aufstiegsförderung beantragt werden.