Existenzgründung und Unternehmensförderung

Recht und Steuern

Recht und Steuern bei der Existenzgründung

Mit der Gründung eines Unternehmens kommen neben der Entwicklung der Geschäftsidee auch zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen auf Sie zu. Welche Rechtsform ist die richtige? Muss ein Gewerbe angemeldet werden? Welche Steuern fallen an? Welche Angaben gehören auf Rechnungen und die eigene Website?
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen hilft, Fehler zu vermeiden und schafft eine solide Grundlage für den Start in die Selbstständigkeit.

Die passende Rechtsform wählen

Eine der ersten rechtlichen Entscheidungen bei der Gründung ist die Wahl der Rechtsform. Sie beeinflusst unter anderem die Haftung, den Gründungsaufwand, die Finanzierungsmöglichkeiten, die Buchführung und die Besteuerung des Unternehmens.
Für Gründerinnen und Gründer kommen je nach Vorhaben beispielsweise folgende Rechtsformen infrage:
  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
Welche Rechtsform geeignet ist, hängt insbesondere von der Anzahl der Beteiligten, dem Kapitalbedarf, dem gewünschten Haftungsumfang und den persönlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingungen ab.
Sobald Sie die passende Rechtsform gewählt haben, geht es an die Wahl der Firmenbezeichnung. Worauf Sie dabei achten sollten und welche Anforderungen gelten, erfahren Sie in unseren Informationen zur Firmenbezeichnung.

Gewerbe oder Freier Beruf?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Angehörige bestimmter Berufsgruppen können als Freiberufler tätig sein. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Ingenieure, Architekten oder bestimmte beratende und kreative Berufe.
Wer ein Gewerbe betreibt, muss dieses grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Freiberufler benötigen dagegen keine Gewerbeanmeldung. Die verbindliche Einordnung als Gewerbetreibender oder Freiberufler trifft im Zweifel das Finanzamt.
Je nach Tätigkeit können außerdem besondere Erlaubnisse, Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise erforderlich sein. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Tätigkeiten im Finanz-, Versicherungs-, Bewachungs-, Verkehrs- oder Gastgewerbe. Prüfen Sie deshalb bereits vor dem Start, ob für Ihr Vorhaben besondere Voraussetzungen gelten.

Anmeldungen und wichtige Formalitäten

Bei einer Gründung sind verschiedene Stellen zu berücksichtigen. Zu den wichtigsten Schritten gehören:
Gewerbeamt:
Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde anmelden.
Finanzamt:
Nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ grundsätzlich elektronisch über Mein ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler. Die Übermittlung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme beziehungsweise Eröffnung erfolgen.
Berufsgenossenschaft:
Unternehmen müssen sich grundsätzlich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Je nach Tätigkeit und Beschäftigungssituation können weitere Melde- und Versicherungspflichten hinzukommen.
Register:
Je nach Rechtsform und Tätigkeit kann eine Eintragung beispielsweise in das Handels- oder Gesellschaftsregister erforderlich oder sinnvoll sein.

Die wichtigsten Steuern

Welche Steuern anfallen, hängt unter anderem von Rechtsform, Tätigkeit und Umsatz ab. Zu den wichtigsten Steuerarten für Unternehmen gehören:
Einkommensteuer
Einzelunternehmer und viele Personengesellschaften versteuern ihren Gewinn grundsätzlich über die Einkommensteuer.
Körperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer.
Gewerbesteuer
Gewerbebetriebe unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es dabei einen gesetzlichen Freibetrag.
Umsatzsteuer
Unternehmer müssen grundsätzlich Umsatzsteuer auf ihre steuerpflichtigen Umsätze erheben und an das Finanzamt abführen. Für kleinere Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung in Betracht kommen.
Welche Regelungen im Einzelfall gelten und welche steuerliche Gestaltung sinnvoll ist, sollte insbesondere bei komplexeren Gründungsvorhaben mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden.

Buchführung und Gewinnermittlung

Auch Gründerinnen und Gründer müssen ihre Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß dokumentieren. Je nach Unternehmen gelten unterschiedliche Anforderungen an Buchführung und Gewinnermittlung.
Viele kleinere Unternehmen können ihren Gewinn grundsätzlich über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Andere Unternehmen sind zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Die konkreten Pflichten hängen unter anderem von der Rechtsform, der Eintragung in ein Register und den gesetzlichen Größenmerkmalen ab.
Eine sorgfältige Buchführung ist dabei nicht nur eine steuerliche Pflicht. Sie liefert wichtige Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und dient damit auch als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Verträge und rechtliche Absicherung

Verträge gehören zum Geschäftsalltag. Dazu zählen beispielsweise Kauf-, Miet-, Werk-, Dienstleistungs- oder Arbeitsverträge sowie Vereinbarungen mit Geschäftspartnern.
Gerade bei der Gründung sollte geklärt werden, welche Leistungen vereinbart werden, welche Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten und wer bei Problemen oder Schäden haftet. Bei einer Gründung mit mehreren Personen empfiehlt sich insbesondere eine klare schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Beteiligten.
Auch Themen wie Marken- und Namensrechte, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Urheberrecht und Verbraucherschutz können für das Geschäftsmodell relevant sein.

Website, Impressum und Datenschutz

Wer ein Unternehmen online präsentiert oder Waren und Dienstleistungen über das Internet anbietet, muss verschiedene rechtliche Vorgaben beachten. Dazu gehören insbesondere die Impressumspflicht und – je nach Angebot und Datenverarbeitung – datenschutzrechtliche Anforderungen.
Das Impressum muss unter anderem Angaben zum Anbieter, zur ladungsfähigen Anschrift und – abhängig von der Rechtsform – zu Vertretungsberechtigten und Registern enthalten.
Bei Online-Shops und bestimmten digitalen Angeboten können darüber hinaus weitere Informations- und Verbraucherschutzpflichten bestehen.

Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit

Rechtliche und steuerliche Fragen sollten nicht erst nach der Gründung geklärt werden. Eine frühzeitige Planung hilft, die passende Rechtsform zu finden, notwendige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und steuerliche sowie organisatorische Pflichten von Anfang an richtig umzusetzen.
Die IHK unterstützt Gründerinnen und Gründer mit Informationen und Beratung zu vielen Fragen rund um die Unternehmensgründung. Bei individuellen steuerlichen oder rechtlichen Fragestellungen kann zusätzlich die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.

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