Nr. 1008
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Brancheninformationen

Wichtige Informationen zur Fachkundeprüfung

Existenzgründung und Unternehmensförderung

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, WEG-Verwalter sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO.

Recht und Steuern

Für die gewerbliche Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine Erlaubnis erforderlich. Künftig benötigen die Aufsteller dieser Spielgeräte für die Gewerbeanmeldung eine IHK-Unterrichtung.

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