Freiverkäufliche Arzneimittel

Jeder Einzelhändler, der mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Nachweis kann durch eine Sachkenntnisprüfung oder durch bestimmte berufliche Ausbildungsabschlüsse geführt werden.
Die Abnahme der Prüfung ist den Industrie- und Handelskammern übertragen worden. Für die IHK Hochrhein-Bodensee hat die IHK Südlicher Oberrhein die Prüfung zentral übernommen.

Ansprechpartner bei weiteren Fragen ist das
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 25 - Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten, Medizinprodukte