Lang-Lkw in Deutschland

Lang-Lkw sind ein bewährtes Instrument, um Transporte effizienter und klimaschonender zu gestalten – technisch ausgefeilt, rechtlich geregelt und sicher. Voraussetzung ist die Nutzung des Positivnetzes, dessen Erweiterung regelmäßig über Änderungsverordnungen erfolgt. Die aktuelle Möglichkeit, aktiv Strecken vorschlagen zu lassen, sollte zur strategischen Nutzung beitragen – insbesondere für regionale und überregionale Logistikakteure.

Rechtlicher Rahmen: Was ist ein Lang-Lkw?

Lang-Lkw sind Fahrzeugkombinationen mit Überlänge – deutlich über die üblichen 18,75 m hinaus. In Deutschland sind folgende Typen relevant:
  • Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger):
    Mit ca. 17,8 m Länge etwas kürzer als herkömmliche Gliederzüge. Der Lang-Lkw Typ 1 verkehrte lange im Feldversuch. Der bisher befristete Einsatz wurde durch die 12. Änderungsverordnung bis zum 31. Dezember 2026 offiziell fortgeschrieben. Fahrzeuge des Typ 1 sind derzeit der einzige Lang-Lkw, der ohne weitere Genehmigung nahezu bundesweit fahren darf (außer Berlin).
  • Typ 2–5 (bis zu 25,25 m Länge - bei Typ 5 meist bis 24 m):
    Diese Typen sind seit 2017 im streckenbezogenen Regelbetrieb zugelassen. Sie dürfen ausschließlich auf im sogenannten Positivnetz ausgewiesenen Strecken verkehren und unterliegen denselben Gewichtsgrenzen (40 t, maximal 44 t im kombinierten Verkehr) wie konventionelle Lkw.
Die rechtliche Grundlage bildet die Ausnahme-Verordnung (LKWÜberlStVAusnV) – der Zugang zum Positivnetz erfolgt durch regelmäßig erscheinende Änderungsverordnungen, in deren Anlagen die zugelassenen Strecken aufgelistet werden.

Vorteile des Lang-Lkw – Effizienz trifft Verantwortung

Wissenschaftlich begleitet durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) hat sich gezeigt, dass Lang-Lkw folgende Vorteile bringen:
  • Drei konventionelle Fahrten lassen sich durch zwei Lang-Lkw-Touren ersetzen.
  • Treibstoffeinsparungen und Effizienzgewinne liegen zwischen 15 % und 25 %.
  • Die Infrastruktur wird nicht stärker belastet – und eine Verlagerung von der Schiene auf die Straße ist nicht zu beobachten.
Diese Effekte wirken sich positiv auf die Logistik unserer Mitgliedsunternehmen und die regionale Wirtschaft aus – bei gleichbleibender Sicherheit.

Das Positivnetz – wo dürfen Lang-Lkw fahren?

Das Positivnetz umfasst ausschließlich jene Strecken, die im Rahmen der Ausnahme-Verordnung explizit aufgeführt sind – überwiegend:
  • Bundesautobahnen,
  • ausgewählte Bundesstraßen sowie
  • Strecken im nachgelagerten Landes- oder kommunalen Straßennetz, etwa Zufahrtswege zu Logistikzentren.
In der 13. Änderungsverordnung, die zum 31. Januar 2025 in Kraft trat, wurden etwa 450 neue Streckenabschnitte ergänzt – darunter rund 420 km Bundesstraßen.
Lang-Lkw der Typen 2-5 dürfen nur auf diesem gekennzeichneten Netz ohne zusätzliche Genehmigung fahren. Alles andere ist unzulässig – auch nicht bei kurzfristigen Umleitungen ohne behördliche Anordnung.

Europäische Perspektive & technische Anforderungen

Der grenzüberschreitende Einsatz ist nur im Rahmen bilateraler Abkommen möglich. Derzeit bestehen solche Vereinbarungen mit den Niederlanden (verlängert bis Dezember 2027) und Dänemark.
Die technischen Vorgaben beinhalten für Lang-Lkw das Mitführen bestimmter Ausrüstungen, z.B. Abbiegeassistenten oder Seitenmarkierungsleuchten (Pflicht seit Juli 2022) sowie Einhaltung der Gewichtsvorgaben.

Positivnetz: Aktuelle Entwicklungen

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg prüft proaktiv zweispurige Bundes- und Landesstraßenabschnitte mit eigenem Prüfprozess. Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Unternehmen formell Vorschläge einreichen, insbesondere wenn bestimmte Verbindungen wirtschaftlich relevant sind. Diese Vorschläge werden im Nachgang oder im Rahmen der periodischen Fortschreibung durch das Land dem Bundesverkehrsministeriums (BMV) zur Aufnahme in die Positivliste vorgeschlagen.
Die 13. Änderungsverordnung trat am 31. Januar 2025 in Kraft und hat das Positivnetz nochmals erweitert.
Das Bundesverkehrsministerium bereitet derzeit die 14. Änderungsverordnung vor. Als Frist für die Rückmeldungen der Bundesländer an das Bundesministerium wurde der 31. Oktober 2025 genannt.
Das bedeutet:
  • Das Zeitfenster zur Einreichung neuer Streckenanträge beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg ist aktuell günstig.
  • Unternehmen – Verlader oder Transportunternehmen – können über das VM Anträge stellen.
  • Strecken, die positiv bewertet werden, können so noch in der 14. Änderungsverordnung berücksichtigt werden.

Streckenbeantragung für das Positivnetz Lang-Lkw

Unternehmen (Speditionen, Transportunternehmen, Verlader, etc.) können potenzielle Strecken identifizieren, die sie für den Lang-Lkw-Verkehr (Typ 2–5) nutzen möchten – typischerweise vom eigenen Standort zur Autobahn oder zu anderen Logistik-Knotenpunkten. Anschließend sind technische Daten und eine Karte vorzubereiten, die die Strecke inklusive aller relevanter Infrastrukturmerkmale (z. B. Tunnel, Bahnübergänge, Ortslagen) genau dokumentieren. Diese Informationen sind mittels des Antragsformulars (DOCX-Datei · 22 KB) an das Verkehrsministerium Baden-Württemberg (VM) per E-Mail zu übermitteln.
Schritte zur Streckenbeantragung und Aufnahme ins Positivnetz:
  1. Streckenanalyse durch Unternehmen
    Potenzielle Strecke auswählen und Vermessung/Kartierung erstellen.
  2. Antrag einreichen
    Antragsformular (DOCX-Datei · 22 KB) ausfüllen und inkl. Karte an das VM schicken.
  3. Landesprüfung
    Befahrbarkeitsprüfung und Sicherheit wird durch VM analysiert.
  4. Meldung durch VM ans BMV
    Bei positivem Ergebnis reicht das VM den Vorschlag beim Bund ein.
  5. Aufnahme in Positivnetz
    Strecke erscheint in neuer Änderungsverordnung. Danach ist das Befahren der Strecke ohne Einzelfreigabe möglich.
Empfehlenswert ist, frühzeitig Rückfragen beim Ministerium zu klären, falls das Formular oder technische Anforderungen unklar sind.