Berufskraftfahrerqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG) im Personen- oder Güterkraftverkehr

Wer benötigt eine Qualifikation als Berufskraftfahrer?

Folgende Personengruppen im Personen- und Güterkraftverkehr benötigen eine Qualifikation:
  • Fahrer, die Beförderungen im Werk-, Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE erforderlich ist.
  • Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (alle C- und D-Fahrerlaubnisklassen).
  • Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008, bei den "C"-Führerscheinen nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung nachweisen. Führerscheininhaber (Erwerb vor den genannten Stichtagen) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen (alle 5 Jahre 35 Stunden, also 5 Tage à 7 Stunden) teilnehmen.
Hinweise:
  • Die beschleunigte Grundqualifikation wird für bestimmte Fahrerlaubnisklassen (Personenbeförderung D-Klassen oder Güterbeförderung C-Klassen) erworben.
  • Der vorherige Erwerb der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Das Mindestalter hängt von der Fahrerlaubnisklasse ab (siehe § 3 BKrFQG).
Rechtliche Grundlagen für die Berufskraftfahrerqualifikation:

Europäische Rechtsgrundlagen:
Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr

Nationale Rechtsgrundlagen:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)

Prüfungsordnung:
der zuständigen und durchführenden IHK

Erwerb der Grundqualifikation

Eine Fahrerlaubnis bzw. ein Führerschein für Bus (Klassen D) oder Lkw (Klassen C) reicht nicht aus, um gewerblich Personen oder Güter befördern zu dürfen. Zusätzlich notwendig ist die sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation, die durch eine Prüfung bei der IHK erworben wird.
Alternativ werden folgende Ausbildungsabschlüsse als Grundqualifikation anerkannt:
  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer,
  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  • ein erfolgreicher Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (Straßenwärter, Werksfeuerwehrmann), in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt wurden.

IHK-Prüfung zur Beschleunigten Grundqualifikation

Im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation gilt das Wohnortprinzip. Das bedeutet, dass Sie die Berufskraftfahrerqualifikation bei der IHK Hochrhein-Bodensee ablegen können, sofern Ihre aktuelle Meldeadresse (Wohnsitz gemäß Personalausweis) in den Landkreisen Lörrach, Waldshut oder Konstanz liegt. Der Firmensitz des (zukünftigen) Arbeitgebers ist nicht relevant.
Die IHK Hochrhein-Bodensee hat die Organisation und Durchführung der Prüfungen an die IHK Reutlingen übertragen.
Wohnortprinzip:
Wenn sich Ihr aktueller Wohnsitz außerhalb der drei oben aufgeführten Landkreise befindet und Sie die Prüfung bei der IHK Hochrhein-Bodensee ablegen möchten, benötigen Sie eine Freistellung durch Ihre Wohnsitz-IHK.
Wenn Sie innerhalb der drei Landkreise wohnen und die Prüfung bei einer anderen IHK in Deutschland ablegen möchten, benötigen Sie eine Freistellungsbestätigung der IHK Hochrhein-Bodensee. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall gerne.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Für die Teilnahme an der Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation muss der Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung bei einer nach § 9 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte erbracht werden. Diese verpflichtenden Schulungen können bei anerkannten Bildungsträgern und Schulungszentren absolviert werden, etwa in spezialisierten Schulungszentren für Berufskraftfahrer oder Fahrschulen, die die vorgegebenen Unterrichtseinheiten einschließlich Praxisanteilen anbieten.
Regelprüfung:
Erfolgreiche Teilnahme an 140 Unterrichtseinheiten (á 60 Minuten) – davon 10 Unterrichtseinheiten auf einem Kraftfahrzeug der betreffenden Fahrerlaubnisklasse – bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
→ Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten!
Quereinsteiger: (Fachkundeprüfung Personen-/Güterkraftverkehr muss vorliegen!)
Erfolgreiche Teilnahme an 96 Unterrichtseinheiten (á 60 Minuten) >davon 10 Unterrichtseinheiten auf einem Kraftfahrzeug der betreffenden Fahrerlaubnisklasse – bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
→ Die Prüfung wird auf 60 Minuten verkürzt!
Umsteiger: (Grundqualifikation Personen-/Güterkraftverkehr muss vorliegen!)
Erfolgreiche Teilnahme an 35 Unterrichtseinheiten (á 60 Minuten) – davon 2,5 Unterrichtseinheiten auf einem Kraftfahrzeug der betreffenden Fahrerlaubnisklasse – bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
→ Die Prüfung wird auf 45 Minuten verkürzt!
Die Ausbildungsstätten melden die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht über das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Erst nach erfolgreichem Abschluss aller Unterrichtseinheiten und der Eintragung im BQR durch die Ausbildungsstätte kann eine Anmeldung bei der IHK erfolgen.

Prüfung - Termine und Anmeldung

Da die IHK Hochrhein-Bodensee die Prüfungsorganisation und -durchführung an die IHK Reutlingen übertragen hat, erfolgt die Anmeldung direkt über das Online-Portal der IHK Reutlingen. Die Prüfung findet vierteljährlich im Kammergebiet der IHK Hochrhein-Bodensee statt. Verfügbare Prüfungstermine sind ebenfalls im Online-Portal der IHK Reutlingen ersichtlich.
Stellen Sie bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie am Tag des Prüfungstermins tatsächlich Zeit haben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst nach Zahlungseingang der Prüfungsgebühr berücksichtigt werden kann. Den Gebührenbescheid mit der Kontoverbindung erhalten Sie nach ihrer verbindlichen Anmeldung über das Online-Portal direkt von der IHK Reutlingen.

Weitere Informationen zur Prüfung

Weitere detaillierte Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei der IHK Reutlingen.
Bei Fragen zu Prüfungsterminen, zur Anmeldung oder zur Bescheinigung der Prüfungsleistungen kontaktieren Sie bitte direkt die IHK Reutlingen.
Tel: +49 (0)7121 / 201 223

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung trägt die prüfende IHK das Ergebnis in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) ein. Anschließend können die Prüflinge bei der für ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde - in der Regel die Führerscheinstelle des Landkreises - einen Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises stellen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis dient als offizielles Dokument, das bestätigt, dass Fahrer die nach dem BKrFQG erforderliche Grundqualifikation erfolgreich erworben haben. Der FQN gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Bitte beachten Sie, dass das Fahren auf öffentlichen Straßen im Werk-, Güter- oder Personenkraftverkehr erst nach Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises und nur in Kombination mit einem gültigen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse erlaubt ist.
Weitere Informationen zum Fahrerqualifizierungsnacheis (FQN) - früher Schlüsselzahl 95 - erhalten Sie hier.