Sozialvorschriften: Lenk-, Ruhe- und Aufzeichnungspflicht

Sozialvorschriften: Lenk-, Ruhe- und Aufzeichnungspflicht (Güterkraft- & Personenverkehr)

Die Sozialvorschriften regeln die zulässigen Lenkzeiten, Pausen, Ruhezeiten und die Dokumentationspflichten für Fahrerinnen und Fahrer im Güter- und Personenverkehr. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Schutz der Gesundheit des Fahrpersonals sowie die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen.

Gesetzliche Grundlagen

Europäische Regelungen
Nationale Regelungen
  • Fahrpersonalgesetz (FPersG)
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit selbstständiger Kraftfahrer (KrFArbZG)

2. Geltungsbereich

Güterverkehr: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
Personenverkehr: Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer

3. Lenkzeiten

Tägliche Lenkzeit: Maximal 9 Stunden | zweimal pro Woche verlängerbar auf 10 Stunden
Wöchentliche Lenkzeit: Maximal 56 Stunden
Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen: Maximal 90 Stunden

4. Fahrtunterbrechungen (Pausen)

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause erfolgen:
  • mindestens 45 Minuten am Stück
  • oder aufgeteilt in: 15 Minuten & anschließend 30 Minuten.

5. Ruhezeiten

Tägliche Ruhezeit
  • Regelmäßig mindestens 11 Stunden
  • Reduziert mindestens 9 Stunden
  • Reduzierung höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten.
Geteilte tägliche Ruhezeit
  • 3 Stunden + 9 Stunden
  • Gesamt mindestens 12 Stunden
Wöchentliche Ruhezeit
  • Regelmäßige Wochenruhezeit: mindestens 45 Stunden
  • Reduzierte Wochenruhezeit: mindestens 24 Stunden mit Ausgleichspflicht.

6. Aufzeichnungspflichten

Jede Tätigkeit des Fahrers muss vollständig dokumentiert werden. Die Aufzeichnung erfolgt grundsätzlich über den digitalen Fahrtenschreiber (Tachographen).
Folgende Zeiten sind aufzuzeichnen:
✅ Lenkzeit
✅ Andere Arbeiten: Be- und Entladen, Fahrzeugpflege, Werkstattfahrten, Büroarbeiten
✅ Bereitschaftszeiten: Wartezeiten, Mitfahrzeiten
✅ Pausen
✅ Ruhezeiten.

7. Richtige Bedienung des Fahrtenschreibers

Die jeweilige Tätigkeit muss korrekt eingestellt werden. Fehlende oder falsche Angaben können als Verstoß gewertet werden.

8. Fahrerkarte - jeder Fahrer muss

  • seine persönliche Fahrerkarte verwenden,
  • die Karte vor Fahrtbeginn stecken,
  • Tätigkeiten korrekt erfassen,
  • erforderliche Nachträge vornehmen,
  • die Karte bei Kontrollen vorlegen können.

9. Nachträge erfassen

Nachträge sind erforderlich, wenn keine Aufzeichnung durch den Fahrtenschreiber erfolgt ist, z. B. bei:
  • Urlaub
  • Krankheit
  • arbeitsfreien Tagen
  • Werkstattaufenthalten
  • sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeugs.

10. Beispiel einer korrekten Tagesdokumentation

Uhrzeit Tätigkeit
06:00 - 06:30 Uhr Andere Arbeiten (Fahrzeugkontrolle)
06:30 - 11:00 Uhr Lenkzeit
11:00 - 11:45 Uhr Pause
11:45 - 15:15 Uhr Lenkzeit
15:15 - 16:00 Uhr Andere Arbeiten (Entladen)
ab 16:00 Uhr Ruhezeit

11. Pflichten des Unternehmens

Unternehmen müssen:
  • Fahrerkarten regelmäßig auslesen,
  • Fahrzeugdaten herunterladen,
  • Aufzeichnungen archivieren,
  • Fahrpersonal unterweisen,
  • die Einhaltung der Sozialvorschriften kontrollieren.

12. Häufige Verstöße

  • Überschreitung der Lenkzeiten
  • Nichteinhaltung von Ruhezeiten
  • Fehlende Pausen
  • Falsche Bedienung des Fahrtenschreibers
  • Fehlende Nachträge
  • Nicht ordnungsgemäß geführte Aufzeichnungen.

Merksatz für die Praxis

4,5 Stunden fahren → 45 Minuten Pause → maximal 9 Stunden tägliche Lenkzeit (2× pro Woche 10 Stunden)
→ mindestens 11 Stunden tägliche Ruhezeit → mindestens 45 Stunden Wochenruhezeit.

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VORHERIGER TEXT des Artikels
Gewerbliche Gütertransporte und Personenbeförderungen unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Im Bereich der Gütertransporte liegt die "kritische" Marke bei >= 2.801 kg zulässigem Gesamtgewicht, bei der Personenbeförderung sind Fahrzeuge betroffen, die mehr als acht Fahrgastsitzplätze aufweisen. Da die Reichweite der Vorschriften beim kleinen Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb, der Waren ausliefert oder Werkzeuge und Maschinen transportiert, anfängt und bei großen international tätigen Speditionen, die zahlreiche schwere Lkw im Fernverkehr einsetzt, endet, ist die Aufstellung eine Herausforderung. Allerdings muss einschränkend angemerkt werden, dass diesem Anspruch die Komplexität des betrieblichen Alltags (und natürlich auch der Gesetzte und Verordnungen) entgegensteht.
Auf der Internetseite der IHK Stuttgart finden Sie weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema.