Transparenzregistergesetz: Eintragungspflicht seit 1. August 2021
Zum 1. August 2021 trat eine Änderung der Meldepflichten in Bezug auf das Transparenzregister in Kraft. Das Transparenzregister gilt seither als sog. „Vollregister“. Dies bedeutet, alle Gesellschaften und sonstige Verpflichtete müssen aktiv eine Meldung an das Transparenzregister vornehmen.