Steuer- und Finanzpolitik

BMF veröffentlicht Wachstumschancengesetz

Am 14. Juli 2023 hat das BMF den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ veröffentlicht. Damit sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen gesetzt werden. Daneben soll das Steuersystem vereinfacht und insbesondere kleine Unternehmen von Bürokratie entlastet werden.
Laut Referentenentwurf sind insbesondere die folgenden steuerlichen Maßnahmen vorgesehen: 
  • Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro
  • Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro
  • Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigung, § 34a EStG
  • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
  • Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG
  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer gem. § 19 UStG
  • Digitalisierung des Spendenverfahrens – Einführung eines Spendenregister
  • Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro
  • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet.
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B)
  • Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke
  • Anpassung der AO und anderer Steuergesetze an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)
Dem Vernehmen nach soll der Entwurf Mitte August im Kabinett beschlossen und dann in den Bundestag eingebracht werden. Das Ge­setz soll im No­vem­ber be­schlos­sen wer­den. Weitere Informationen folgen.