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Die IHK Hochrhein-Bodensee ist berechtigt, im Rahmen der §§ 36, 36a Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee hat am 28. April 2023 die neue Sachverständigenordnung beschlossen.
Was müssen Sachverständige beachten, die ihre Leistungen im Internet anbieten?