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Von der Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee am 14. April 2026 beschlossene Sachverständigenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee.
Die IHK Hochrhein-Bodensee ist berechtigt, im Rahmen der §§ 36, 36a Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Was müssen Sachverständige beachten, die ihre Leistungen im Internet anbieten?