Erlaubnispflichtige Tätigkeiten und Gewerbe von A bis Z
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nennen wir Ihnen gewerbliche und vergleichbare selbständige Tätigkeiten, die besonderen Zugangsvoraussetzungen nach der Gewerbeordnung oder nach Spezialgesetzen unterliegen.
Recht und Steuern
Erlaubnis- und Registrierungspflichten für Versicherungsvermittler
Mit der neuen Gesetzeslage wird die bisher frei zugängliche Tätigkeit des Versicherungsvermittlers erlaubnis- und registrierungspflichtig.
Recht und Steuern
Versteigerergewerbe
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis Gewerbeordnung (§ 34 b Abs. 1 der GewO).
Recht und Steuern
Automatenaufsteller, Glücksspiel
Für die gewerbliche Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine Erlaubnis erforderlich. Künftig benötigen die Aufsteller dieser Spielgeräte für die Gewerbeanmeldung eine IHK-Unterrichtung.
Recht und Steuern
Erlaubnis nach § 34c GewO: Gewerberechtliche Berufszugangs- und -ausübungsregelungen
Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, WEG-Verwalter sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO.
Recht und Steuern
Reisegewerbe
Grundsätzlich braucht jeder, der ein Reisegewerbe betreiben will, eine besondere Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte.