Nr. 8036
Recht und Steuern

Einzelne Berufe

Recht und Steuern

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nennen wir Ihnen gewerbliche und vergleichbare selbständige Tätigkeiten, die besonderen Zugangsvoraussetzungen nach der Gewerbeordnung oder nach Spezialgesetzen unterliegen.

Recht und Steuern

Mit der neuen Gesetzeslage wird die bisher frei zugängliche Tätigkeit des Versicherungsvermittlers erlaubnis- und registrierungspflichtig.

Recht und Steuern

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis Gewerbeordnung (§ 34 b Abs. 1 der GewO).

Recht und Steuern

Für die gewerbliche Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine Erlaubnis erforderlich. Künftig benötigen die Aufsteller dieser Spielgeräte für die Gewerbeanmeldung eine IHK-Unterrichtung.

Recht und Steuern

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, WEG-Verwalter sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO.

Recht und Steuern

Grundsätzlich braucht jeder, der ein Reisegewerbe betreiben will, eine besondere Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte.

RAinSelma Burnukara
Geschäftsfeld Recht | Steuern
Recht
Referentin
Dr.Susanne Tempelmeyer-Vetter
Geschäftsfeld Recht | Steuern