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Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland, gelten grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 18.6.16 ist in Polen das Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen vom 10.6.16 in Kraft getreten.
Bei der Mitarbeiterentsendung nach Österreich gibt es zahlreiche Aspekte, die zu beachten sind. Bei Nichteinhaltung der österreichischen Vorschriften drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Zudem hat die Kontrolldichte in Österreich zugenommen.
Hier informieren wir Sie über die Meldepflichten bei einer Dienstleistungserbringung in Luxemburg.
Neben einer Meldung beim Amt für Volkswirtschaft sind auch weitere Bestimmungen bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Bereich Gewerbe zu berücksichtigen.
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