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Tschechien: Entsendung

Die Durchführung grenzüberschreitender Dienstleistungen in Tschechien ist für deutsche Unternehmen in aller Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es abhängig vom Gewerbe unter Umständen Meldepflichten. Arbeitnehmer, die Tätigkeiten für das deutsche Unternehmen in Tschechien ausführen, sind außerdem dem örtlichen Arbeitsamt zu melden. Nähere Informationen finden Sie nebenstehend.
Die aktuellen Bestimmungen zur Mitarbeiterentsendung in Zeiten von Corona finden Sie auf der Website der AHK Tschechien.