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Proof of Union Status: IT-System ersetzt papiergestütztes T2L und T2LF

Zum 1. März 2024 wird das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) eingeführt, das die bisherigen EU-weiten T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ersetzt.
Die T2L- bzw. T2LF-Dokumente dienten bisher dem Nachweis des Unionscharakters von Waren innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, insbesondere im Seeverkehr. Ab dem 1. März 2024 stellt der Zoll keine T2L-Dokumente mehr aus. Die Ausstellung dieser Dokumente erfolgt dann nur noch ausschließlich in elektronischer Form.
Die elektronische Beantragung erfolgt über das Zoll-Portal. Derzeit ist die Schaltfläche für PoUS im EU-Trader-Portal allerdings noch nicht aktiviert. Nach dem aktuellen Informationsstand müssen die Prozesse manuell erfasst oder durch einen XML-Upload übermittelt werden. Es besteht bisher keine Möglichkeit einer Schnittstellennutzung.
Der Nachweis des Unionsstatus kann weiterhin auch auf Handelsdokumenten in Form von Handelsrechnungen erfolgen. Sofern der Gesamtwert der Waren über 15 000 Euro beträgt, muss der Beteiligte das von ihm ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Handelspapier von der zuständigen Zollstelle mit einem Sichtvermerk versehen lassen. Diese Möglichkeit des Nachweises ist nach derzeitigem Planungsstand noch bis zum 15. August 2025 zugelassen.
Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass der Nachweis des Unionsstatus mithilfe von T2L- oder T2LF-Daten auch nachträglich erfolgen kann.
Statusnachweise T2L oder T2LF, die nachträglich ausgestellt wurden, werden im PoUS-System eindeutig mit dem Vermerk "Nachträglich ausgestellt" in roter Schrift gekennzeichnet. Bei konkreten Schwierigkeiten empfehlen wir Unternehmen sich direkt an das zuständige HZA zu wenden.
Weitere allgemeine Informationen zum Proof of Union Status sind in der Kurzinfo Zollrechtlicher Status von Waren, UCC veröffentlicht (Quelle: TAXUD).