Freihandelsabkommen EU-Indien

Die EU und Indien haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Es wird das größte Abkommen weltweit sein und knapp zwei Milliarden Menschen betreffen.

Welche Branchen profitieren besonders?

Laut EU-Kommission sieht das Abkommen vor, die Zölle für 96,6 % der EU-Warenexporte zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Infolgedessen rechnet die Kommission bis zum Jahr 2032 mit einer Verdopplung des europäischen Exportvolumens nach Indien.
Die AHK Indien veranstaltet gemeinsam mit der DIHK am 18. Februar 2026 ein Webinar, in dem es darum geht, was hinter dem geplanten Freihandelsabkommen steckt und welche konkreten Auswirkungen es für Unternehmen in Europa und Indien haben wird. Die Anmeldung dazu finden Sie hier: Das EU–Indien-Freihandelsabkommen im Fokus: Ein Mega-Deal?
Der vollständige Text des Freihandelsabkommens soll in Kürze veröffentlicht werden. Hier finden Sie einen ersten Überblick über die Erleichterungen für verschiedene Produktgruppen, die bereits von der EU-Kommission genannt wurden:
Produktkategorie Exporte 2024 (EUR) Aktuelle Zölle Zukünftige Zölle Übergangszeitraum (Staging)
Maschinen & Elektrogeräte 16,3 Mrd. € Bis zu 44 % 0 % (fast alle) 5–7 Jahre (bis zu 10)
Luft- & Raumfahrt 6,4 Mrd. € Bis zu 11 % 0 % (fast alle) 5–10 Jahre (meist 5)
Optik & Medizintechnik 3,4 Mrd. € Bis zu 27,5 % 0 % (für 90 %) bei Inkrafttreten, 5 oder 7 Jahre
Chemikalien 3,2 Mrd. € Bis zu 22 % 0 % (fast alle) bei Inkrafttreten (bis zu 10 Jahre)
Kunststoffe 2,2 Mrd. € Bis zu 16,5 % 0 % (fast alle) 7 Jahre (bis zu 10)
Edelsteine & Metalle 2,1 Mrd. € Bis zu 22,5 % 0 % (für 20 %) 5–10 Jahre
Pharmazeutika 1,1 Mrd. € 11 % 0 % (fast alle) 5–7 Jahre (bis zu 10)
Eisen & Stahl 1,5 Mrd. € Bis zu 22 % 0 % (fast alle) bei Inkrafttreten, 5 oder 7 Jahre
Kraftfahrzeuge 1,6 Mrd. € 110 % 10 % (Quote 250k) k.A.
Quelle: EU-Kommission
Das Abkommen gewährt EU-Unternehmen zudem privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt, einschließlich wichtiger Sektoren wie Finanzdienstleistungen und Seeverkehr.
Das Abkommen sieht außerdem ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vor, darunter Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse und Sortenschutzrechte. Es baut auf bestehenden internationalen Verträgen zum Schutz des geistigen Eigentums auf und nähert die Rechtsvorschriften Indiens und der EU in diesem Bereich einander an.

Was sind die nächsten Schritte?

Nach der politischen Einigung folgt nun der formale Prozess bis zum Inkrafttreten des Abkommens. Die wichtigsten Etappen im Überblick:
  • Veröffentlichung & Prüfung: Die Entwurfstexte werden zeitnah veröffentlicht, rechtlich geprüft und in alle EU-Amtssprachen übersetzt.
  • Vorbereitung der Unterzeichnung: Die EU-Kommission legt dem Rat den Vorschlag zur Unterzeichnung vor. Erst nach dessen Zustimmung können die EU und Indien das Abkommen offiziell unterzeichnen.
  • Ratifizierung: Nach der Unterzeichnung muss das Europäische Parlament seine Zustimmung geben. Parallel dazu erfolgt der Ratifizierungsprozess auf indischer Seite.
  • Inkrafttreten: Sobald der Rat den Abschluss des Abkommens formal beschlossen und Indien die Ratifizierung abgeschlossen hat, tritt das Handelsabkommen in Kraft.

Hintergrund der Verhandlungen

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien verliefen in mehreren Etappen:
  • 2007–2013: Erster Anlauf der Verhandlungen, die jedoch aufgrund differierender Vorstellungen unterbrochen wurden.
  • 2022: Offizieller Neustart der Gespräche, um die strategische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen.
  • Oktober 2025: Nach intensiven Verhandlungen fand die 14. und letzte formale Verhandlungsrunde statt, gefolgt von abschließenden Abstimmungen auf technischer und politischer Ebene.
Parallel zum Freihandelsabkommen verhandeln die EU und Indien über zwei weitere wichtige Abkommen, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind:
  1. Abkommen über geografische Angaben (GI): Zum Schutz regionaler Produktherkunft.
  2. Investitionsschutzabkommen: Zur rechtlichen Absicherung von Auslandsinvestitionen.