Stand: 12.08.2026
Außenwirtschaft KOMPAKT 01/26
- 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland
- Lieferantenerklärungen: Formularvordrucke aktualisiert
- Digital Trade Navigator: Neues Online-Tool für den internationalen Handel
- Frankreich: E-Invoicing und digitale Umsatzmeldungen
- Warenverkehr mit Gibraltar: Zollunion mit der EU
- Verwendung von Bank- und Aufschubkonten im zollrechtlichen Erstattungsverfahren
- Digitales Meldesystem für Entsendungen: Vorläufige Einigung erzielt
- Frankreichgeschäft: Bürokratie bleibt große Hürde
- Veranstaltungen der IHK Hochrhein-Bodensee
- Veranstaltungen anderer Organisationen
21. EU-Sanktionspaket gegen Russland
Die Europäische Union hat am 23. Juli 2026 ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen ändern unter anderem die Verordnungen (EU) Nr. 269/2014, 833/2014 und 765/2006 und betreffen damit erneut zentrale Bereiche des Russland-Embargos.
Das Paket enthält unter anderem Regelungen zum Ölpreisdeckel, Ausnahmen im Zusammenhang mit russischem LNG sowie ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverbot bestimmter russischer Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen.
Lieferantenerklärungen: Formularvordrucke aktualisiert
Die Formularvordrucke für die Lieferantenerklärung (LE) und die Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft wurden aktualisiert. Hintergrund sind Anpassungen im Präferenzrecht sowie die Erweiterung der Länderliste um Kenia (KE), MERCOSUR sowie Wallis und Futuna (WF).
Die neuen, barrierefreien Formulare sind unter “Weitere Informationen” in unserem Artikel “Lieferantenerklärung: Häufig gestellte Fragen” hinterlegt. Bereits ausgestellte Lieferantenerklärungen mit Stand Mai 2024 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Digital Trade Navigator: Neues Online-Tool für den internationalen Handel
Die International Chamber of Commerce hat mit dem Digital Trade Navigator ein neues Tool zur Unterstützung der Digitalisierung in der Außenwirtschaft entwickelt. Mit dem Tool können ICC-Mitgliedsunternehmen analysieren, wie digitale Lösungen in ihren Außenwirtschaftsprozessen eingeführt oder bestehende Prozesse verbessert werden können.
Frankreich: E-Invoicing und digitale Umsatzmeldungen
Frankreich führt neue Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung und zur digitalen Umsatzmeldung ein. Ab dem 1. September 2026 müssen alle betroffenen, in Frankreich ansässigen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Große und mittelgroße Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt auch elektronische Rechnungen ausstellen; kleinere Unternehmen folgen ab dem 1. September 2027.
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft grundsätzlich Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen und dort umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine digitale Meldepflicht, das sogenannte E-Reporting, entstehen, wenn Transaktionen umsatzsteuerlich Frankreich zugeordnet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Warenverkehr mit Gibraltar: Zollunion mit der EU
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2026 das Abkommen in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach dem Abkommen wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar eine Zollunion errichtet.
Innerhalb dieser Zollunion gilt freier Warenverkehr für Waren, die im Zollgebiet der EU oder Gibraltars hergestellt wurden, sowie für Waren, die sich dort im zollrechtlich freien Verkehr befinden. Das Abkommen wird seit dem 15. Juli 2026 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Weitere Informationen finden Sie beim deutschen Zoll sowie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verwendung von Bank- und Aufschubkonten im zollrechtlichen Erstattungsverfahren
Das Hauptzollamt Lörrach informiert über die Verwendung von Bank- und Aufschubkonten im zollrechtlichen Erstattungsverfahren.
Unternehmen sollten bei Erstattungsanträgen die gewünschte Auszahlungsart eindeutig angeben. Sofern die Erstattung auf ein Bankkonto erfolgen soll, empfiehlt das Hauptzollamt, die entsprechenden Bankdaten bereits im Antrag zu hinterlegen. Andernfalls erfolgt die Erstattung über das bei der Zollabfertigung verwendete Aufschubkonto.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsschreiben des Hauptzollamts Lörrach (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 481 KB).
Digitales Meldesystem für Entsendungen: Vorläufige Einigung erzielt
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über eine Verordnung zur Einführung einer digitalen Meldeschnittstelle für entsandte Arbeitnehmer erzielt. Ziel ist es, die Übermittlung von Entsendemeldungen zu digitalisieren und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu verringern.
Die Europäische Kommission soll hierfür eine mehrsprachige öffentliche Schnittstelle mit einem einheitlichen Online-Formular bereitstellen. Mitgliedstaaten können das System freiwillig nutzen. Entscheiden sie sich dafür, dürfen sie grundsätzlich keine zusätzlichen nationalen Meldungen verlangen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union.
Frankreichgeschäft: Bürokratie bleibt große Hürde
Die aktuelle Frankreich-Umfrage der IHK Südlicher Oberrhein zeigt:
Frankreich bleibt für viele Unternehmen in der deutsch-französischen Grenzregion ein wichtiger Absatz- und Beschaffungsmarkt. Gleichzeitig erschweren bürokratische Vorgaben und komplexe Regelungen weiterhin den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Besonders häufig werden die Vorschriften für Arbeitseinsätze in Frankreich als Belastung genannt.
Alle Ergebnisse der Umfrage finden Sie auf der Seite der IHK Südlicher Oberrhein.
Veranstaltungen der IHK Hochrhein-Bodensee
| 22.09.2026 | online | |
| ab 22.09.2026–04.02.2027 | in Schopfheim | Zertifikatslehrgang Zollmanager/in IHK |
| 01. und 02.10.2026, sowie 05. bis 07.10.2026 | in Konstanz |
|
| 22.10.2026 | in Konstanz | |
| 19.11.2026 | in Schopfheim | |
| 24.09.2026 | in Schopfheim 19.11.2026 | in Konstanz |
Export-, Zoll- und Versandpapiere richtig erstellen |
| 24.11.2026 | in Konstanz 29.09.2026 | in Schopfheim |
Veranstaltungen anderer Organisationen
| 16.09.–18.09.2026 | EU-Japan Biotech & Pharma Partnering Conference |
| 13.10.–15.10.26 | Markterkundungsreise Frankreich: Chancen für deutsche Medizintechnik |
| 13.10.–15.10.26 | Geschäftsanbahnungsreise Österreich: KI-basierte Anwendungen für die Industrie |
| 18.10.–22.10.26 | Geschäftsanbahnungsreise nach Spanien und Portugal für Anbieter von Industrietechnologien, Systemen und Komponenten |
| 30.11.–04.12.2026 | Energie-Geschäftsreise der AHK Norwegen |
EU-Japan Biotech & Pharma Partnering Conference 2026
Das EU-Japan Centre gemeinsam mit EEN organisiert 2026 erneut die EU-Japan Biotech & Pharma Partnering Conference. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Cluster aus der EU und Japan, die in den Bereichen Drug Discovery, KI-gestützte Wirkstoffentwicklung, regenerative Medizin oder Digital Therapeutics tätig sind.
Die Online-B2B-Gespräche finden vom 16. bis 18. September 2026 statt. Am 5. Oktober 2026 folgt ein Vor-Ort-Partnering-Event in Osaka mit B2B-Gesprächen, Pitch-Formaten, Paneldiskussion und Networking. Für europäische Unternehmen ist am 6. Oktober zusätzlich ein Austausch mit dem Life-Science-Ökosystem in Osaka vorgesehen.
Interessierte Unternehmen können sich über die Partnering-Plattform registrieren, Profile einsehen und Gespräche im Vorfeld vereinbaren.
Weitere Informationen: Veranstaltungsseite auf b2match.
Geschäftsreise nach Oslo: Norwegen setzt auf Energieeffizienz im Gebäudesektor
Vom 30. November bis 4. Dezember 2026 lädt die AHK Norwegen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu einer Geschäftsreise nach Oslo ein. Im Fokus steht die Energieeffizienz in Wohn- und Gewerbegebäuden inkl. Speicherlösungen. Aktuell ein Marktsegment mit erheblichem Wachstumspotenzial, da Norwegen bis 2030 im Gebäudesektor bis zu 10 TWh gegenüber dem Vergleichsjahr 2015 einsparen will.
Gesucht werden Anbieter praxisnaher Lösungen u. a. aus den Bereichen Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung, Sanierung/Dämmung, Energiemanagementsysteme sowie Batterie- und Wärmespeicher. Auch Unternehmen aus anderen Branchen können sich anmelden; die Teilnahme wird individuell geprüft.
Anmeldeschluss: 21.09.2026
Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und Anmeldung: German Energy Solutions
Kontakt: Jakob Eckert (market@handelskammer.no)
Kontakt: Jakob Eckert (market@handelskammer.no)
Sie möchten Außenwirtschaft KOMPAKT weiterempfehlen oder abonnieren?
Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier.
Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier.
