Konsultation zur geplanten Zulassungspflicht von Blei
Die europäische Chemikalienagentur ECHA schlägt vor, Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen. Dies bedeutet, dass für die Blei-Verwendung eine Zulassung am Beginn jeder LIeferkette beantragt werden müsste. Betroffene Unternehmen können diese Planungen nun kommentieren.