Aus- und Weiterbildung
Zwischenprüfungen
Für Auszubildende in Ausbildungsberufen, in denen laut Ausbildungsverordnung noch eine Zwischenprüfung vorgeschrieben ist, ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung gem. § 43 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Für den Zeitpunkt der Zwischenprüfung ist maßgebend, wann die Zwischenprüfung laut Ausbildungsverordnung stattfinden soll.
Die IHK Hochrhein-Bodensee nimmt in den meisten Ausbildungsberufen zweimal pro Jahr Zwischenprüfungen ab. Im Frühjahr (von Februar bis April) und im Herbst (September bis Oktober).
Ca. 4 Monate vor dem Prüfungstermin erhalten die Ausbildungsbetriebe ein Aufforderungs- und Anmeldeschreiben. Die Einladung mit Nennung des Prüfungsortes erfolgt dann ca. 4-6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Ca. 6 Wochen nach erfolgter Teilnahme erhält der Ausbildungsbetrieb die Mitteilung der Ergebnisse in Form einer Teilnahmebescheinigung im Bildungsportal.
Kaufmännische Berufe
Für einige Berufe werden nur im Frühjahr Aufgaben zur Verfügung gestellt: Drogist/in, Fotomedienfachmann/-frau, Fotomedienlaborant/-in, Gestalter/-in für visuelles Marketing, Kaufmann /-frau für Tourismus und Freizeit, Tankwart/-in, Tierpfleger/-in und Weintechnologe/-in.
In den kaufmännischen Ausbildungsberufen findet i.d.R. nur eine schriftliche Prüfung statt. Ausnahmen: Florist/in, Fotomedienlaborant/-in, Fachkraft für Lagerlogistik, Tierpfleger/-in und Weintechnologe/-in. Hier wird neben der schriftlichen auch eine praktische Prüfung durchgeführt. Im Beruf Fachlagerist/-in findet nur eine praktische Prüfung statt.
Für einige Berufe gibt es inzwischen auch eine Digitale Zwischenprüfung, die in der jeweiligen IHK vor Ort abgelegt werden muss: z.B. Buchhändler, kaufmännische Medienberufe.
Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes
Seit 2022 gibt es eine neue Verordnung. Bei den 2-jährigen gastronomischen Ausbildungsberufen gibt es nach wie vor eine Zwischenprüfung nach dem ersten Ausbildungsjahr. Bei den 3-jährigen Berufen gibt es eine Abschlussprüfung Teil 1 und eine Abschlussprüfung Teil 2. Zu den Abschlussprüfungsteilen finden Sie weitere Informationen hier.
Gewerblich technische Berufe
In den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen finden sowohl schriftliche als auch praktische Prüfungen statt.
Die schriftlichen Prüfungstermine im gewerblichen Bereich sind landesweit einheitlich. Bei den praktischen Prüfungen sind meist Zeitspannen vorgegeben, in denen die Prüfungen abgenommen werden müssen, oder die Termine müssen direkt bei uns erfragt werden.
Die IHK Region Stuttgart hat diese in einer Übersicht zusammengefasst.
Termine kaufmännisch und gastgewerblich:
Herbst 2026
Anmeldeschluss: 15. Mai 2026 - über das Bildungsportal
| Kaufmännische Berufe – digital | Kenntnisprüfung | 29. September 2026 |
| Kaufmännische Berufe – nicht digital | Kenntnisprüfung | 30. September 2026 |
| Fachlagerist | Fertigkeitsprüfung | auf Anfrage |
| Fachkraft für Lagerlogistik | Fertigkeitsprüfung | auf Anfrage |
| Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe | Kenntnisprüfung | 29. September 2026 |
| Praktische Prüfung | ein Termin im September/ Oktober |
WEITERE TERMINE
Kenntnisprüfung der kaufmännischen Berufe und der Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe
| Prüfung | Anmeldeschluss | Prüfungstag Kenntnisprüfung |
| Frühjahr 2027 | 15. November 2026 | 23. oder 24. Februar 2027 |
| Herbst 2027 | 15. Mai 2027 | 28. oder 29. September 2027 |
| Frühjahr 2028 | 15. November 2027 | 21. oder 22. März 2028 |
Stand: April 2026
Alle Angaben ohne Gewähr.
