Zwischenprüfungen
Für Auszubildende in Ausbildungsberufen, in denen laut Ausbildungsverordnung noch eine Zwischenprüfung vorgeschrieben ist, ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung gem. § 43 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Für den Zeitpunkt der Zwischenprüfung ist maßgebend, wann die Zwischenprüfung laut Ausbildungsverordnung stattfinden soll.
Die IHK Hochrhein-Bodensee nimmt in den meisten Ausbildungsberufen zweimal pro Jahr Zwischenprüfungen ab. Im Frühjahr (von Februar bis April) und im Herbst (September bis Oktober).
Ca. 4 Monate vor dem Prüfungstermin erhalten die Ausbildungsbetriebe ein Aufforderungs- und Anmeldeschreiben. Die Einladung mit Nennung des Prüfungsortes erfolgt dann ca. 4-6 Wochen vor dem Prüfungstermin. Ca. 6 Wochen nach erfolgter Teilnahme erhält der Ausbildungsbetrieb die Mitteilung der Ergebnisse in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Kaufmännische Berufe:
Für einige Berufe werden nur im Frühjahr Aufgaben zur Verfügung gestellt: Drogist/in, Fotomedienfachmann/-frau, Fotomedienlaborant/-in, Gestalter/-in für visuelles Marketing, Kaufmann /-frau für Tourismus und Freizeit, Tankwart/-in, Tierpfleger/-in und Weintechnologe/-in.
In den kaufmännischen Ausbildungsberufen findet i.d.R. nur eine schriftliche Prüfung statt. Ausnahmen: Florist/in, Fotomedienlaborant/-in, Fachkraft für Lagerlogistik, Tierpfleger/-in und Weintechnologe/-in. Hier wird neben der schriftlichen auch eine praktische Prüfung durchgeführt. Im Beruf Fachlagerist/-in findet nur eine praktische Prüfung statt.
Für einige Berufe gibt es inzwischen auch eine Digitale Zwischenprüfung, die in der jeweiligen IHK vor Ort abgelegt werden muss: z.B. Buchhändler, kaufmännisch Medienberufe
Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes
Seit 2022 gibt es eine neue Verordnung. Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen gibt es nach wie vor eine Zwischenprüfung nach dem ersten Ausbildungsjahr. Bei den 3-jährigen Berufen gibt es eine Abschlussprüfung Teil 1 und eine Abschlussprüfung Teil 2. Zu den Abschlussprüfungsteilen finden Sie weiter Informationen hier.
Gewerblich technische Berufe
In den technischen Ausbildungsberufen finden sowohl schriftliche als auch praktische Prüfungen statt. In den Berufen Technischer Produktdesigner/-in, Technischer Systemplaner/-in und Mechatroniker wird die Zwischenprüfung in integrierter Form bzw. als Teil 1 der Abschlussprüfung durchgeführt.
Die schriftlichen Prüfungstermine im gewerblichen Bereich sind landesweit einheitlich. Bei den praktischen Prüfungen sind meist Zeitspannen vorgegeben, in denen die Prüfungen abgenommen werden müssen, oder die Termine müssen direkt bei uns erfragt werden.
Die IHK Region Stuttgart hat diese in einer Übersicht zusammengefasst.
Termine kaufmännisch und gastgewerblich:
Frühjahr 2025
Anmeldeschluss: 15. November 2024
Kaufmännische Berufe – digital | Kenntnisprüfung | 24. März 2025 |
Kaufmännische Berufe – nicht digital | Kenntnisprüfung | 25. März 2025 |
Fachlagerist | Fertigkeitsprüfung | auf Anfrage |
Fachkraft für Lagerlogistik | Fertigkeitsprüfung | auf Anfrage |
Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe | Kenntnisprüfung | 25. März 2025 |
Praktische Prüfung | ein Termin im März / April |
Herbst 2025
Anmeldeschluss: 15. Mai 2025
Kaufmännische Berufe – digital | Kenntnisprüfung | 15. September 2025 |
Kaufmännische Berufe – nicht digital | Kenntnisprüfung | 17. September 2025 |
Fachlagerist | Fertigkeitsprüfung | auf Anfrage |
Fachkraft für Lagerlogistik | Fertigkeitsprüfung | auf Anfrage |
Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe | Kenntnisprüfung | 17. September 2025 |
Praktische Prüfung | ein Termin im September oder Oktober |
WEITERE TERMINE
Kenntnisprüfung der kaufmännischen Berufe und der Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe
Prüfung | Anmeldeschluss | Prüfungstag Kenntnisprüfung |
Frühjahr 2026 | 15. November 2025 | 23./ 24. Februar 2025 (digital) 25. Februar 2026 (kfm. + HGG) |
Herbst 2026 | 15. Mai 2026 | 14. bis 16. September 2026 |
Stand: Dezember 2024
Alle Angaben ohne Gewähr.