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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Praxiswissen für Unternehmen

Veranstaltungsdetails

Die Zeit drängt: In den kommenden Wochen wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten, das alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung von Meldekanälen für Hinweise auf Gesetzesverstöße im Betrieb verpflichtet. Neben internen Lösungen ist auch die Beauftragung externer Dienstleister zulässig. Im Dezember 2023 muss das Hinweisgebersystem im Unternehmen funktionsfähig sein, andernfalls drohen hohe Bußgelder. Einen ersten Überblick über das neue Gesetz und die wichtigsten Vorbereitungsschritte geben Ihnen wir Ihnen in einem kompakten, 90minütigen Webinar. Wir bieten Ihnen drei Termine zur Auswahl an, der Inhalt ist bei jeder Veranstaltung gleich.
Schon jetzt finden Sie die Informationen zum aktuellen Gesetzesstand und -inhalt auf unserer Homepage.
Die Zeit drängt: In den kommenden Wochen wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten, das alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung von Meldekanälen für Hinweise auf Gesetzesverstöße im Betrieb verpflichtet. Neben internen Lösungen ist auch die Beauftragung externer Dienstleister zulässig. Im Dezember 2023 muss das Hinweisgebersystem im Unternehmen funktionsfähig sein, andernfalls drohen hohe Bußgelder. Einen ersten Überblick über das neue Gesetz und die wichtigsten Vorbereitungsschritte geben wir Ihnen in einem kompakten, 90minütigen Webinar. Wir bieten Ihnen drei Termine zur Auswahl an, der Inhalt ist bei jeder Veranstaltung gleich.
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