Nr. 15468

Sachkundenachweis für Spielhallen nach SuSchVO NRW

Veranstaltungsdetails

Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung (14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Er ist für Betreiber/innen und Leiter/innen von Spielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten, jedoch einen Abstand von 100 Meter einhalten sowie für Betreiber/innen und Leiter/innen von Verbundspielhallen verpflichtend. Für Spielhallen im baulichen Verbund ist der Nachweis bis zum 31.12.2022 zu erbringen. Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 06.10.2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.

Die Unterrichtung umfasst die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete:
Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
Jugendschutzrecht
Prävention und Spielerschutz
Datenschutz und Aufzeichnungspflichten

Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils sechs Fragen zu jedem der oben genannten Rechts- und Sachgebiete in Verbindung mit den in Anlage 1 der Verordnung aufgeführten vertiefenden Inhalten. Die Prüfung darf nach einer erneuten Unterrichtung wiederholt werden. Die IHK Köln stellt eine Bescheinigung aus, wenn die geprüfte Person an der Unterrichtung teilgenommen und die anschließende Prüfung bestanden hat.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Geschäftsführer und Leiter von Mehrzweckspielhallen und Spielhallen mit zu geringem Mindestabstand.
Industrie- und Handelskammer
zu Köln