Unterrichtung nach § 34a GewO - Vollzeit - Gummersbach
Veranstaltungsdetails
Die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass das Bewachungspersonal neben der erforderlichen Zuverlässigkeit ebenfalls durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurde, § 34a Absatz 1a GewO. Für die Unterrichtung ist es notwendig, dass das Personal über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügt.
Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Arbeitnehmer, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
- Objekt-, Werkschutz
- Revier-, Streifenwachdienst
- Geld-, Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz
- Veranstaltungs-Security
- Personenschutz
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) müssen vorhanden sein. Nach §3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Lehrgangsinhalte verstanden wurden.
Des Weiteren muss ein gültiger Personalausweis / Reisepass vorhanden sein. Ein Ausweisersatz ist nur mit gültigem Reisepass zulässig.
Unterrichtsinhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV 23)
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Unterrichtung beinhaltet 40 Unterrichtsstunden. Fehlzeiten sind nicht zulässig.
Lernmaterial für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe kann beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden. Dies ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Unterrichtung.
Fördermöglichkeiten
Für die berufliche Weiterbildung besteht für Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsscheck für die Weiterbildung zu beantragen.