Unterrichtung nach § 34a GewO für Bewachungspersonal
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Bewachungspersonal
Veranstaltungsdetails
Die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass das Bewachungspersonal neben der erforderlichen Zuverlässigkeit ebenfalls durch
eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass es über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurde, § 34a Absatz 1a GewO.
Für die Unterrichtung ist es notwendig, dass das Personal über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügt.
Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Arbeitnehmer, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
Objekt-, Werkschutz
Revier-, Streifenwachdienst
Geld-, Werttransport
Empfangsdienst im Objektschutz
Veranstaltungs-Security
Personenschutz.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) oder vergleichbare Nachweise vorzulegen. Nach §3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Lehrgangsinhalte verstanden wurden.
Unterrichtsinhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch.
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste /DGUV 23),
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in
Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Unterrichtung beinhaltet 40 Unterrichtsstunden.
eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass es über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurde, § 34a Absatz 1a GewO.
Für die Unterrichtung ist es notwendig, dass das Personal über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügt.
Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Arbeitnehmer, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im
Objekt-, Werkschutz
Revier-, Streifenwachdienst
Geld-, Werttransport
Empfangsdienst im Objektschutz
Veranstaltungs-Security
Personenschutz.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) oder vergleichbare Nachweise vorzulegen. Nach §3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Lehrgangsinhalte verstanden wurden.
Unterrichtsinhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch.
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste /DGUV 23),
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in
Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Unterrichtung beinhaltet 40 Unterrichtsstunden.