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Webinar "Exportabwicklung am Beispiel Schweiz"

Informieren Sie sich in unserem Webinar!

Veranstaltungsdetails

Seit vielen Jahren ist die Schweiz ein wichtiger Handelspartner für deutsche Unternehmen. Auch wenn das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU Vergünstigungen im Warenverkehr ermöglicht, sind zollrechtliche Anforderungen und Regelungen zu beachten.
Seit dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle mehr auf Industrieprodukte erhoben. Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz natürlich erhalten. Weiterhin sind Zollanmeldungen für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz notwendig. Allerdings stellt sich jetzt regelmäßig die Frage, ob noch Ursprungsnachweise gemäß Freihandelsabkommen erforderlich sind.

Und was ist mit der Berufsausrüstung für den Montageauftrag in der Schweiz? Diese Antwort vorweg: Auch hier sind weiterhin Zollformalitäten notwendig. Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bietet das Carnet A.T.A.

In unserem Webinar am 19. Juni 2024, 10:00 bis 12:00 Uhr, möchten wir aktuelle Fragestellungen beantworten und Ihnen einen Überblick über folgende Themen geben:

- Präferenzabkommen EU-Schweiz

- Exportdokumentation

- Temporäre Ausfuhr (am Beispiel Berufsausrüstung mit Carnet A.T.A)

- Einfuhr Schweiz

Wenn Sie bisher keine oder wenig Erfahrung mit Exporten in die Schweiz haben, kann unser Webinar sicher einen wichtigen Beitrag leisten. Wir bieten einen ersten thematischen Überblick und stellen nützliche Hilfsmittel vor, die bei der Vorbereitung eines Exportes unterstützen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach abgeschlossener Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit einem Link zur Anmeldemaske unseres Dienstleisters Zoom erhalten. Um die Zugangsdaten zum Webinar zu erhalten, müssen Sie sich zunächst dort registrieren. Sie erhalten dann einen weiteren Link, mit dem Sie sich am 19. Juni 2024 in das Webinar einloggen können.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe
Deutsche Unternehmen, die bisher keine oder wenig Erfahrung mit Exporten in die Schweiz haben
Industrie- und Handelskammer
zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
0221 1640-0
0221 1640-1290 (Fax)