Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz - Bergheim
Veranstaltungsdetails
Eine Gaststättenerlaubnis ist nur dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Vertreibt ein Anbieter also alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben, ist keine Erlaubnis notwendig.
1. Wer muss an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen?
Grundsätzlich muss derjenige, der eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, den Unterrichtungsnachweis erbringen. Wird die Gaststätte mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Nachweis der Unterrichtung im Gaststättengewerbe vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen.
2. Was wird vermittelt?
Schwerpunkte der Unterrichtung sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen sowie die Grundzüge
- der Hygienevorschriften einschließlich des Bundesinfektionsschutzgesetzes
- des HACCP-Konzepts und der betriebliche Eigenkontrolle
- des Lebensmittelgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen
- des Fleischbeschaugesetzes und der darauf gestützten Verordnungen
- des Milchrechtes
- des Getränkerechtes, insbesondere des Weinrechtes und des Bierrechtes
- des Getränkeschankanlagenrechtes
- des Jugendschutzes
3. Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt sehr gute Deutschkenntnisse voraus. Falls Sie nicht über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen, die es Ihnen ermöglichen auch einen schwierigen Sachverhalt zu verstehen, bieten folgende IHKs Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher an:
Die IHK Köln bietet für Teilnehmende aus NRW Termine in türkischer und chinesischer Sprache an. Bitte melden Sie sich für die Termine über unserer Internetseite an. Für Teilnehmende aus dem IHK Köln Bezirk können ggf. andere Sprachen angeboten werden. Geben Sie dazu bitte bei der Anmeldung Ihren Sprachwunsch an.
Für Unterrichtungen in den Sprachen Italienisch und Griechisch wenden Sie sich bitte an folgende Industrie- und Handelskammern:
Bergische IHK: Griechisch
Ansprechpartnerin: Frau Sofia Ernst, Tel. 0202/2490 501, E-Mail: s.ernst@bergische.ihk.de
IHK Düsseldorf: Italienisch
Ansprechpartnerin: Frau Britta Siemers, Tel. 0211/3557344, E-Mail: siemers@duesseldorf.ihk.de