Wirtschaftsstandort

Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Gas befristet bis Ende Februar 2024 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert wird. Die befristete Steuersenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent entlastet die Steuerzahler. Die IHK begrüßt die Entlastung der Verbraucher, betont jedoch zugleich, dass es dringend erforderlich ist, dass auch die zum Vorsteuerabzug berechtigten Gaskunden spürbar entlastet werden.
Durch das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 29. Februar 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Zu dem Gesetzentwurf bzw. der entsprechenden Formulierungshilfe hatte der DIHK gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft am 6. September 2022 eine Stellungnahme 8er-Stellungnahme (bundesfinanzministerium.de) gegenüber dem BMF abgegeben.
Hinweise zu besonderen Anwendungsfragen der befristeten Absenkung des Mehrwertsteuersatzes enthält das BMF-Schreiben-Schreiben vom 25. Oktober 2022. Darin werden weiter gehende Detailfragen u.a. zu folgenden Bereichen geregelt:
  • Anwendungsbereich (Gas/Biogas, andere Vertriebswege; Legen eines Hausanschlusses, etc.); Tz. 5 – 7;
  • Vereinfachungsregelungen z.B. bei - Abschlagszahlungen; - Inkassoverfahren; Tz. 11 - Entgeltberichtigungen; Tz. 14, 15;
  • Berichtigung eines zu hohen Steuerausweises in der Unternehmerkette; Tz. 19
Weitergehende Fragen und Antworten zur vorübergehenden Reduktion der Mehrwertsteuer beantwortet das BMF auch in einer FAQ-Liste: „Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ .