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Katastrophenvorsorge in Unternehmen

Bei Hochwasser und Starkregen können sich Unternehmen in der Regel kaum noch kurzfristig schützen. Handlungsmöglichkeiten sind meist eingeschränkt. Frühzeitiger vorbeugender Schutz hingegen kann katastrophenbedingte Gefahren und Schäden für Betriebe mindern.
Nicht zuletzt das Starkregenereignis im Juli 2021 und die dadurch ausgelöste Flutkatastrophe haben gezeigt, dass die Folgen auch für Unternehmen gravierend und nicht selten mit erheblichen Gefahren für die unternehmerische Existenz verbunden sind.
Mit einem Notfallplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1428 KB) können Unternehmen rechtzeitig im Vorfeld ein effektives Krisenmanagement für ihren Betrieb vorbereiten. Dadurch können die Abläufe in einem Katastrophenfall vorab abgestimmt und geübt werden.
Besondere Vorsicht ist bei Industriebetrieben in der Nähe von Flüssen oder anderen Gewässern geboten, wenn sie mit Gefahrenstoffen arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Betriebe der chemischen/petrochemischen Industrie oder auch metallproduzierende Unternehmen. Treten infolge eines Hochwasser- oder Starkregenereignisses wassergefährdende Stoffe aus und führen zu einer Verunreinigung des Wassers, so macht sich das betroffene Unternehmen nach § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus drohen eventuell strafrechtliche Folgen nach § 24 Strafgesetzbuch (StGB).
Und wie können sich kleine und mittelgroße Unternehmen auf Umweltkatastrophen vorbereiten? Informationen und erste Handlungsempfehlungen enthält der Flyer Katastrophenvorsorge in Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1864 KB).

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