Gastgewerbe und Tourismus
Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie
Die Unternehmen der Tourismuswirtschaft müssen beachten, dass für alle Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen wurden, die EU-Pauschalreiserichtlinie gilt. Anbieter von Unterkünften werden schneller als bisher zum Reiseveranstalter und haften dementsprechend. Wollen Sie ausschließlich als Anbieter von Übernachtungsleistungen tätig sein, dann müssen Sie ihre Angebote deutlich von „Pauschalreisen“ abgrenzen.
Folgende Informationen sollten Sie beachten:
Merkblatt Reiserecht Gastgeber (PDF-Datei · 187 KB)
Merkblatt Reiserecht Reiseveranstalter (PDF-Datei · 231 KB)
Merkblatt Reiserecht Reisevermittler (PDF-Datei · 229 KB)
Merkblatt "Reiserecht für DMOs" (Destinationsmanagement-Organisationen) (PDF-Datei · 106 KB)
Merkblatt Reiserecht Reiseveranstalter (PDF-Datei · 231 KB)
Merkblatt Reiserecht Reisevermittler (PDF-Datei · 229 KB)
Merkblatt "Reiserecht für DMOs" (Destinationsmanagement-Organisationen) (PDF-Datei · 106 KB)
Weitere Informationen zur Insolvenzsicherung
Regelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht - Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2020 die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Eckpunkte zur Regelung
Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen.