IHK24

Betriebskosten – die zweite Miete

Die Nebenkosten bei Mietwohnungen haben sich in den letzten Jahren zu einer massiven Kostenbelastung entwickeln. Deshalb ist es für den Vermieter unabdingbar, die Kosten exakt zu erfassen und korrekt mit seinen Mietern abzurechnen. Die Durchsetzbarkeit hängt nicht zuletzt von der Auswahl des richtigen Umlageschlüssels und der Festsetzung der auf den Mieter tatsächlich umlagefähigen Kosten ab. In diesem Immobilienseminar wird die Betriebskostenabrechnung ausführlich diskutiert und an Beispielrechnungen geübt.

Welche Inhalte vermittelt das Seminar „Betriebskosten – die zweite Miete“?

Sie lernen …
✓... die häufigsten Abrechnungsfallen
✓... welche Kostenpositionen dürfen als Nebenkosten umgelegt werden?
✓... wie sind haushaltsnahe Aufwendungen auszuweisen?
✓... wie werden die Kosten auf die einzelnen Mieterhaushalte verteilt?
✓... wie erfolgt die Verteilung bei leerstehenden Wohnungen im Haus?
✓... bis wann muss abgerechnet werden?
✓... wie werden die Heizkosten veranschlagt?
✓... praktische Beispiele
✓... neueste Rechtsprechung

Seminarleitung 

Thomas Trepnau – Diplom-Immobilienwirt (DIA) und ausgewiesener Experte zuständig für Firmentrainings, Coaching, Schulung und Beratung für Immobilieninvestoren sowie für Eigentümer und Vermieter.

Für wen ist das Seminar gedacht?

Vermieter, Hausverwalter, Mitarbeiter und Inhaber von Maklerbüros, Architekten und alle Interessierten

Was kostet das Seminar „Betriebskosten – die zweite Miete“?

Das Teilnahmeentgelt beträgt 370 EUR

Aktuelle Termine

Wo findet die Weiterbildungsveranstaltung statt? 

Das Seminar findet digital über Zoom statt.
Unsere Bildungsberatung informiert Sie zu der Fördermöglichkeit Bildungsscheck NRW und hat eine Übersicht zur Recherche von weiteren Angeboten von anderen Bildungsanbietern erstellt.
Sofern Sie für die Weiterbildung einen Bildungsscheck einreichen möchten, muss das entsprechende Fördermittel spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn im Original bei uns vorliegen. Andernfalls können wir das Fördermittel bei der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigen.