IHK24

Basiswissen Zoll

Die Abwicklung von Exporten und Importen ist komplex und durch viele Vorschriften im Bereich Zoll reglementiert.
Die korrekte Abwicklung fordert von Unternehmen Fachkenntnisse über die Prozesse und beinhaltet umfangreiche Meldepflichten, die sich nicht nur auf den Zoll beschränken.
Dies sind nicht nur Themen für Mitarbeiter/innen im Bereich Außenwirtschaft/Zoll, sondern auch für kaufmännische Mitarbeiter/innen. Sie haben den Kontakt zum Kunden, schreiben Angebote und wickeln Kaufverträge ab. Um diese Arbeiten gemäß der Zollregularien durchzuführen benötigen Sie grundlegende Kenntnisse der Zollverfahren.

Welche Inhalte vermittelt das Seminar „Basiswissen Zoll“?

Sie lernen …
✓... Grundlagen Zoll und Zollverfahren
✓... Erläuterung Zollbewilligungen: „Zugelassener Ausführer“, „ermächtigter Ausführer
✓... Erläuterung ATLAS-Verfahren
✓... Haftungsfragen Zoll
✓... Überblick Incoterms
✓... Tarifierung von Waren: harmonisiertes System und kombinierte Nomenklatur
✓... Grundlagen Exportkontrolle und Codierungen
✓... Exportdokumente im Überblick
✓... Informationsquellen im Internet

Seminarleitung 

Nach einer langjährigen Tätigkeit als Fachreferent für Außenwirtschaft bei der IHK Hannover und IHK Bielefeld ist Martin Thorwesten inzwischen ist bundesweit tätig als Dozent und Berater im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. 

Für wen ist das Seminar gedacht?

Das Seminar richtet sich an kaufmännische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für ihre Arbeit grundlegende Kenntnisse im Bereich Zoll benötigen. 

Was kostet das Seminar „Basiswissen Zoll“?

Das Teilnahmeentgelt beträgt 370,00 EUR

Aktuelle Termine

Wo findet die Weiterbildungsveranstaltung statt? 

Das Seminar findet in der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Geschäftsstelle Oberberg statt.
Unsere Bildungsberatung informiert Sie zu der Fördermöglichkeit Bildungsscheck NRW und hat eine Übersicht zur Recherche von weiteren Angeboten von anderen Bildungsanbietern erstellt.
Sofern Sie für die Weiterbildung einen Bildungsscheck einreichen möchten, muss das entsprechende Fördermittel spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn im Original bei uns vorliegen. Andernfalls können wir das Fördermittel bei der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigen.