Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
Das Arbeiten im Bewachungsgewerbe braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO.
Für bestimmte Tätigkeiten, bei denen keine spezielle Sachkundeprüfung notwendig ist, muss man nachweisen, dass man unterrichtet wurde. Dafür braucht man eine Bescheinigung von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Damit bestätigt die IHK, dass man die wichtigsten Gesetze und Regeln kennt.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Teilnahmebescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet wurden und mit ihnen vertraut sind (Unterrichtung nach § 34a GewO).
Aus dem Inhalt
- Gesetze zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. Gewerberecht und Datenschutz
- Bürgerliches Gesetzbuch (Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, §§ 227, 228, 229 BGB)
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste /DGUV 23)
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung findet auf Deutsch statt. Daher sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung für die Teilnahme. Wenn die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, kann die Teilnahme an der Unterrichtung und der Nachweis darüber verweigert werden. Als Nachweis ist gegebenenfalls ein Zertifikat erforderlich, das zeigt, dass man mindestens das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreicht hat. Dieses Zertifikat oder ein vergleichbarer Nachweis muss vorgelegt werden.
Nach §3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung stellt die IHK durch aktiven Dialog sowie mündliche und schriftliche Verständnisfragen sicher, dass die Lehrgangsinhalte verstanden wurden. Dabei wird geprüft, ob die Teilnehmenden die Inhalte richtig aufgenommen haben.
IHK-Fachkräfteentwicklung und Fördermöglichkeiten
Unsere Fachkräfteentwicklung hat eine Übersicht zur Recherche von weiteren Angeboten anderer Bildungsanbietern erstellt: Bildungsberatung der IHK Köln
Für Solo-Selbstständige besteht die Möglichkeit, einen Qualitätsscheck über das Förderprogramm KOMPASS für die Weiterbildung zu beantragen.
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