Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Kurspläne der DIHK für die Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutfahrerinnen
1. Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für anerkannte Veranstaltende zur Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutfahrerinnen im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Köln gemäß § 14 Abs. 3 GGVSEB in Verbindung mit§ 3 der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 10. April 2018 betreffend die Ausbildung von Gefahrgutfahrer/-innen.
2. Prüfungsmaßstab
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Ausbildung werden die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer entwickelten Kurspläne zur Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutfahrerinnen als Verwaltungsvorschrift erlassen. Die DIHK-Kurspläne sind Prüfungsmaßstab für die Prüfung von den Veranstaltern gemäß § 5 der Satzung der IHK Köln betreffend die Ausbildung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutfahrerinnen vorzulegenden Lehrpläne.
3. Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die DIHK-Kurspläne werden auf der Homepage der IHK Köln zum Download bereitgestellt.
Köln, 6. November 2024
Dr. Uwe Vetterlein
Hauptgeschäftsführer
Hauptgeschäftsführer