Fachkräftesicherung

Weiterkommen mit dem Aufstiegs BAföG

Sie haben Lust, Neues zu lernen und wollen beruflich aufsteigen? Dann legen Sie los! Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger können auf die finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegs BAföG bauen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, AufstiegsBAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Gefördert werden Abschlüsse der Höheren Berufsbildung wie  beispielsweise Fachwirt / Fachwirtin, Betriebswirt / Betriebswirtin oder Industriemeister / Industriemeisterin.
Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei 50%. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50%. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen sogar vollständig erlassen.
Die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig. Zudem besteht keine Altersgrenze für die Förderung  mit dem Aufstiegs BAföG.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fachkräfte, die an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Wer Kinder hat profitiert von zusätzlichen Zuschüssen und Freibeträgen. 
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Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weitere Informationen und viele Förderbeispiele unter www.aufstiegs-bafoeg.de